1766—1771
am 15. Dezember 1766; die Gesandten verließen Genf, und, nachdemweitere Konferenzen zu Solothurn wieder zu keinem Resultate geführthatten, gelangte Genf von sich aus durch Annahme eines Ediktesvom 11. März 1768, das für die Bürgerschaft günstige Aenderungenin der Verfassung brachte, zu einstweiliger Ruhe.
1768 rückte Wyß in die Stelle des zweiten Staatsschreibersoder sogenannten Unterschreibers ein'und wurde als „Zwölfer" derZunft zur Schuhmachern Mitglied des Großen Rathes der Zwei-^hundert. Der langjährige Kanzleidienst mit seinen Mühen des unter-geordneten Geschästslebens dämpfte die Lebendigkeit seines Geistesnicht, wohl aber verschaffte sie ihm tiefere Einsicht in den Gang derStaatsverwaltung. Ein sehr freimüthiges Ergebniß dieser Erfahrungist ein Vortrag, den er 1771 in der von Bodmer gestifteten Gesell-schaft für vaterländische Geschichte hielt. Er sagt darin: „Eine Artgegenseitige Eifersucht, Haß und Geringschätzung herrscht bei uns inallen Ständen. Die Bürger werden oft sklavisch von ihren Regentenbehandelt, und verlieren hinwieder den Gehorsam und die Hoch-achtung, die sie den Regenten schuldig sind. Ost berathschlagt mansich Jahre hindurch, Mittel zu erdenken, schädliche Mißbrüuche zuhemmen oder nützliche und gute Anstalten zu treffen. Es werdenGesetze und Mandate erlassen, aber, um nicht die Ehre der Ver-waltung oder der Bürgerschaft zu beleidigen, gedenke man nicht desGebrauches, der von selbigen gemacht wird. Gut, wenn die Regie-rung sich nicht in kurzem gezwungen sieht, die ersten Verordnungenwieder durch spätere umzustürzen. Eine allgemeine Trägheit undSchläfrigkeit herrscht zuweilen in der Regierung, und diese ist vielenguten Unternehmungen und Projekten hinderlich. Was mit Bezugauf die Realschule, die Einrichtung eines Zuchthauses, die bestenAnordnungen in Polizeisachen geschehen ist, und noch einiges andere,sind traurige Beweise hiefür. In allen Geschäften will man eineanständige Muße haben. Ewige Kommissionen werden zu Unter-suchungen verordnet. Diese Schläfrigkeit hat auch in der Oekonomiedurch unüberlegte und blinde Nachsicht schon wichtigen Nachtheil ver-ursacht. Wir sehen Regenten, denen es gewiß nicht an Einsicht undRedlichkeit mangelt und die in Privatgesellschaften die Bewunderungund die Liebe aller rechtschaffeneil Männer verdienen, in öffentlichenVersammlungen, in den Räthen aus einer unglücklichen Schüchtern-