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Erster Band.
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Thieren verschlungen sein, wenn sie nicht bald energische Ent-schlüsse faßt. Die Führer der terroristischen Partei sind ent-schlossen, die Generale Trochn und Leflo, den Admiral Fourichonund die Herren Jules Farne, Thiers. Jules Simon und Aeratrybei Seite zu schaffen, da sie im verdachte stehen, Royalisten zusein. lvenn der General Trochu nicht bald kräftig einschreitet,so wird die Schreckensherrschaft in Paris seine Stelle einnehmen".

Die deutsche liberale presse vermag sich über die VerhaftungJacobys immer noch nicht zu beruhigen, dem Thef aber scheintviel daran zu liegen, daß man über feine Auffassung des Fallesnicht im Unklaren bleibe, und daß man sich ihr anschließe.Die heute eingetroffne „Weser-Zeitung" vom s6. d. M. enthältfolgenden Artikel:

„Der Bundeskanzler hat die Verhaftung des I). Jacobyund des Kaufmanns Herbig als gerechtfertigt anerkannt, zu-gleich aber erklärt, daß sie gesetzwidrig sei. Die Belehrung,welche er über diese Angelegenheit durch Vermittelung desMberpräsidenten von Horn dem Rönigsberger Magistrat hatzugehen lassen, hat für alle Deutsche diesseits des Main einsehr hohes praktisches Interesse; denn es geht daraus hervor,daß das Schicksal des I). Jacoby jedem von uns, der nach An-sicht der Militärbehörde eine Aeußerung thut, welche möglicher-weise mittelbar oder unmittelbar die Franzosen in der Fort-setzung ihres Widerstandes bestärken könnte, widerfahren kann,ohne daß dawider auf den Schutz der Gesetze zu rechnen ist.Die Belehrung hat, abgesehen hiervon, noch das Interesse voll-ständiger Neuheit der entwickelten Ansichten.

Zunächst erklärte der Bundeskanzler die bisher vermuthlichallseitig getheilte Meinung, daß die Maßregel auf Grund desGesetzes über den Belagerungszustand, resp. Ariegszustand, vomGeneralgouverneur angeordnet worden fei, für einen Irrthum.