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Daß Frankreich Leichen in jener Zeit erwerben wollte, wennauch auf einem andern, weniger Entschlossenheit erforderndenWege als dem oben bezeichneten, ist bekannt. Ein nnwider-leglicher Beweis dasiir war der hieraus bezügliche Vertrags-entwurf, den Benedetti dem Bundeskanzler überlassen hatte,und der kurz nach Ausbruch des Krieges voin AuswärtigenAmte veröffentlicht wurde. Benedetii versuchte in seinem Buche:„21a Aission «m Drnsso'' die Sache dennoch abzuleugnen. Ersagte da auf S. ss)7:
„Man erinnert sich, daß ich am ö. August <ch866) demIherrn von Bisinarck den Vorschlag eines Vertrags in Bezugauf Mainz und das linke Ufer des Gberrheins vorgelegt hatte,und ich brauche nicht zu sagen, daß Berr Rouher sich am 6.im zweiten Absatz seines Briefes auf diese Mittheilung bezieht.Aber was sie ebenfalls zeigt, und was entgegen den Behaup-tungen des lferrn von Bisinarck festzustellen wichtig ist, istdie Thatsache, daß in Paris niemand davon geträumt hat,Belgien zum Zahlungsmittel in Betreff der für Frankreichnothwendigen und ihm nach den eignen Worten des preußischenGesandten gebührenden Zugeständnisse zu machen".
Den: Grafen Benedetti war es, als er Dieß schrieb, un-bekannt, daß den deutschen Truppen während des Kriegesgewisse geheime Papiere in die pände gefallen waren, die ihnwiderlegten. Das Auswärtige Amt aber zögerte nicht, diesevertheidigungswaffe gegen ihn zu gebrauchen. Es erwiderteam 20. Gctober s87h auf jene Ablcugnung ungefähr Nach-stehendes :
Er >Benedettist sucht damit und in den darauf folgendenAuseinandersetzungen zwei verschiedene Phasen der dilatorischenVerhandlungen, welche der preußische Ministerpräsident mehrereJahre hindurch mit ihm geführt hat, zu vermischen. Die Forderung