Cap. 7. RomS Verfassung überhaupt.
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erkcnntniß ab; der Senat bezahlte ihn. Ein Consul der sich aus-schließlich an den Senat gehalten, und das Volk vernachlässigt hätte,würde durch die Stimmung des gemeinen Mannes verhindert wordenseyn zu siegen; und endlich mußte er dem Volke Rechenschaft geben;ohne dessen Ratification waren die von ihm geschlossenen Verträgeungültig.
Was vermochte der Senat wider die Freiheit? Das Veto einesTribuns machte seinen Rathschlägen ein Ende; das Leben seinerMitglieder hing vom Volk ab; sein Ansehen (Vielen theurer alsdas Leben) beruhte auf Gesetzen, die das Volk ändern konnte. Hin-wiederum hatte er zwei Mittel, Volksverführer scheu zu machen:das Richteramt war in seiner Hand; und lange waren die Gesetzeunvollständig, unbestimmt, vieles willkürlich. Zweitens mußten die-jenigen Rücksicht für ihn haben, welche den Bau öffentlicher Werke,« Canäle, Wasserleitungen, Dämme, Häfen, Brücken, Bergwerke,Straßen und ähnliche Unternehmungen in Pacht genommen. Diesespflegten subscriptionsweise zusammengebrachte Gesellschaften zu thunwelche Bürgen stellen mußten, und von reichen Männern Geld liehen.Der Senat beurtheilte alles dahin Gehörige, wodurch einer sein Glückmachen oder verscherzen konnte.
Der Mann vom Volk mußte den Consul ehren. Hing er inden Kriegen nicht ganz von ihm ab! Und was wäre durch Ver-sagung des Gehorsams zu gewinnen gewesen? Es wäre ein Dictatorernannt worden, gleich furchtbar den Feinden des Senats und Roms.
So gab die Verfassung den Römern in Zeiten der Noth alleKraft eines Volks und die Behendigkeit einer concentrirten Gewalt;beide waren durch einen klugen Senat gemäßiget; in FriedenSzeitenwar der Anlaß zu Gährungen häufig, weil die Räder sich rieben;das Gleichgewicht verhinderte große Excesse, so daß Unruhen waren,aber keine Unordnung, und immerwährende Bewegung nur dasallgemeine Leben bewies.