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Vierter Band.
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Cap. 22. Bon dem römischen Hofe.

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Bestätigungsrecht ketzerisch und schismatisch hieß, öffentlich an. Eswar in der That so herkömmlich, daß, als ein Vicekönig von Nea-polis jenem Ferdinand dem Katholischen die Gesangennehmung einesGeistlichen meldete, der eine Bulle ohne Exequatur bekannt gemacht,er von dem katholischen König nur diese Antwort bekam: „Warumhabt ihr ihn nicht gleich aufhängen lassen!" Aber Victor verlorSicilien; Clemens starb, ehe der Streit entschieden wurde.

Eben dieser Papst gab die Constitution Unigenitus. n. Chr.

Es hatte vor mehr als siebenzig Jahren ein frommer Bischof zu 1'Upern, Cornelius Jansen, über den freien Willen, den wir zuhaben vermeinen, und über die Gnade Gottes, in dem Sinn desheiligen Augustinus ein großes Werk geschrieben. Eben dieser Ge-lehrte hatte den Cardinal Richelieu angegriffen. Es erfolgte, daßdie Jesuiten, Freunde des letzter», bei der Büchercensur zu Romein Verwerfungsurtheil gegen dieses Werk erhielten, der CardinalStaatsminister aber einen Preis auf dessen Widerlegung setzte. Diegallicanische Kirche, gegen Rom und gegen den Hof in Opposition,schien den Jansenius zu begünstigen. Sein Buch wurde von demPnblicum nicht gelesen; sein Feind, Hubert, faßte den Hauptinhalt,wie er ihn sich vorstellte, in fünf Sätze. Diese ließ der CardinalMazarin dem Papst Jnnocenz X. mit der Bitte zukommen, daß ererklären möchte, wie obiges Verwerfungsurtheil eigentlich auf dieseSätze gemeint wäre. Die Jesuiten bewogen ihn dieses zu thun.

Aber das Parlament von Paris weigerte sich die hierüber erlasseneBulle zu erkennen. Die Feinde der Jesuiten läugneten, daß dasBuch jeue Sätze enthalte; um ihrem Widerspruch das Verhaßte zubenehmen, erklärten sie, die päpstliche Unfehlbarkeit in vis jnrig zuerkennen, in vis lacti aber (wo es auf Thatsachen ankomme) sienicht für Grundsatz der Kirche zu halten. Der Cardinal Mazarinmeinte, der Sache dadurch zu helfen, daß er den Papst Alexander VII.,

Chigi, um eine Bulle bat, welche gebiete, zu glauben, daß die