Cap. 26. Teulschland.
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so, daß Gabor und Rakozy leicht seine Wichtigkeit zu fühlen gebenkonnten; zwanzigtausend Kurutzen hatten Leopolds letzte Jahre, ohnefremden Beistand, beunruhiget.
Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg, erwarb eine von n. Chr.dem Lande Preußen genannte Königskrone. Seine Verwaltung 1701.wurde unter dem Einfluß oft wechselnder Günstlinge geführt, dochwich der Geist seines Vaters und der französischen Colonie nicht vonBerlin: Preußen stellte eine Macht dar, welche in Religionsfreiheitund Emporbringung nützlicher Künste Quellen höherer Gewalt suchte.
Friedrich bemächtigte sich als Herzog zu Eleve des HerzogthumsGeldern; Kaiser Karl V. hatte den clevischen Herzog Wilhelm, dervon den gelderischen Landständen gewählt worden war, vermocht,dieses Land ihm abzutreten: das Haus dieses Kaisers erlosch mitKarl II., König Spaniens. In dem Utrechter Frieden erhielt Fried-rich, daß die Stadt und Landschaft Geldern ihm als Erben desHauses Eleve abgetreten wurde. Zugleich erwarb er ein Theil derErbschaft Oraniens; die Grafschaft Lingen und Meurs, die Herr-schaft Heristal, und viele andere Güter in Westphalen und Holland,als Enkel Friedrich Heinrichs, Prinzen von Oranien, Stadhoudersder vereinigten Provinzen: König Wilhelm UI. hatte dieses Rechtbei seinem Leben anerkannt.
Es half dem König in Preußen auch zu der Grafschaft Neuf-chatel in der Schweiz. Die Herren von Chalons, Prinzen vonOranien, waren, seit länger als vierhundert Jahren, ihre Ober-lehensherren ; vergeblich hatten sie nach Abgang der Grafen darüber n. Chr.zu herrschen gesucht; doch die Erben weiblicher Descendenz, von den l^.^-Häusern der Grafen von Freiburg, der Markgrafen zu Baden und 1Z7Z^der Herzoge von Longueville, nie erkannt. Nach dritthalbhundertJahren entschieden die Landstände auf Abgang der letzten Tochter".^-von Longueville für das Recht Friedrichs, Königs in Preußen,
Erben von Oranien. Er bestätigte die Freiheiten des Volks. n. Chr.
1708 .