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Vierter Band.
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Eap. 2. Frankreichs Verfassung.

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und mit Klugheit gepaarte Würde seinem Amt höchst wohlthätigesAnsehen. Unter ihm waren neun durch alte Formen der Hüte ^ausgezeichnete Präsidenten, 25 Räthe von weltlichem, halb so vielevon geistlichem Stande, drei Generalsachwalter, der Generalpro-cureur, eine Anzahl Schreiber,2 Bußeneinnehmer, Vollzieher derConsignationen, Commissärs zu Realverhaftungen,3 Leute des Königsund Häscher. Die Untersuchungskammer bestand in drei Abtheilun-gen , deren jede drei Präsidenten und etwa 30 Räthe hatte. Ebenso viel Präsidenten hatte jede der zwei Abtheilungen der Bittschriften-kammer, zwei und zwanzig Räthe, Schreiber, zwei Schatzmeisterzu Vertheilung der Gehalte, drei Gegenhändler derselben. Die fünfjüngsten Präsidenten ä mortier, zwölf Räthe der großen, vier derUntersuchungskammer bildeten die Tournelle, das Criminalgericht.Die Kanzlei bestand außer dem Canz'lar in acht und zwanzig Räthen,allen Bittschriftsherren, 4 einer Menge königlicher Secretärs, denSchatzmeistern beim Siegelamt und goldenen Zeichen. 6 Im Ein-zelnen änderten sich diese Einrichtungen häufig; die Rechte warennach Zeitumständen in ausgebreiteter oder minderer Uebung; beiStaatsbedürfnissen wurden Stellen creirt.

Das Parlament war des Königs Gericht. Es konnte nichtseyn, daß es die Generalstaaten vorstelle, denn es war mit ihnenzugleich gewesen. Aber seit sie nicht versammelt wurden, und schon,da es selten geschah, wurde dieses permanente Collegium, das alleEdicte verificirte und einprotokollirte, Organ der öffentlichen Stimmegegen den Mißbrauch der Gewalt. Die Meinung gab ihm seinRecht und die Zeitbedürfniß Macht.

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