Eap. 6. Holländer.
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Gemahls seiner Tochter von den Generalstaaten, aber durchaus aufkeinen König oder Kurfürsten oder einen andern als reformirtenPrinzen bestimmt werden. Eine Wittwe, die in Minderjährigkeitihres Sohnes Regentin wäre, durfte sich nicht wieder verheirathen.
Der französische Hof, welcher hier eine so sichere Gränze wollte,wie die schweizerische ist, und gewünscht hätte, wie von der schweize-rischen Mannschaft, so von der holländischen Flotte Gebrauch zumachen, war allezeit wider, und eben darum England für, dieStadhouder. Die Republik wurde nach dem Glück der Parteienbald so, bald anders bestimmt. Sie war nicht in der glücklichenLage der Schweizer, die unbemerkt bleiben konnten; Holland liegtam Weltmeer, es häufte große Reichthümer, es herrschte in beidenIndien, in seiner Hand war das Vorgebirg der guten Hoffnung,der Schlüssel Ostindiens.
Der Barrieretractat, nach welchem die Gränze unveränderlichseyn sollte, schien ruhigere Lage zu fixiren. Daher wurde die Land-macht so viel reducirt, als die Besetzung der Barriere es erlaubte,die Kriegsflotte diente nur noch zu Bedeckung der Ostindienfahrer.
Die Zahl und Stärke der zu rüstenden Schiffe wurde von denGeneralstaaten, die erforderliche Landmacht mehr im Staatsrath be-stimmt, das zu Amsterdam bestehende Admiralitätscollegium trugein Drittheil des Aufwandes; das Uebrige die andern vier Admira-litäten. Diese Collegien hatten die Zeughäuser und Werfte untersich: die Rüstung und Approvisionirung der Schiffe wurde von denSchiffcapitäns besorgt. Bei Annäherung des amerikanischen Krieges,in welchen die Republik gegen England verwickelt wurde, rüstete sievierzehn Linienschiffe und achtzehn Fregatten; bemannt waren sievon 7920; sie trugen 1280 Stücke Artillerie: sie kosteten in vierzehnMonaten ungefähr 400,000 Gulden.
Aber Hollands Ruhm ist, wie der schweizerische, weniger inauswärtigen Geschäften, als in innern. In einem Land, welchesI. v, Müller, Allg, Geschichte. IV. 15