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Staatsgeschichte von einem Jahrhundert : worinnen sich, nach ihrer Ordnung und verschiedenen Verhältnissen, das Interesse, die Absichten, und das Verhalten der vornehmsten Mächte von Europa seit dem westphälischen Frieden 1643, bis nach dem geschlossenen aachener Frieden im Jahr 1748 angezeiget finden / [Jean Henri Maubert de Gouvest] ; aus dem Französischen mit fleissiger Prüfung übersetzt [v. Johann Gottfried Bernhold]
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z 6 Staatsgeschichte von einem

bevor erden Altar betretten/ in der Saeriftey soll ge-schworen haben, nichts einzugehen, so der römischen Kir-che nachtheilig wäre. Dem seye aber wie ihm wolle; dieFolgezeit wiese, daß er sich, auf seine Art, die Freyheitvorbehalten habe, die öffentliche Toleranz welche er da-mals den Protestanten dieses Reichs versprach, anzutasten.Don Prag aus giengen Matthias, Fcrdmand und derCardinal Clescl nach vollbrachter Krönung nach Dresden.Der Churfürst Johann Georg der!, schloß daselbst mitihnen den Vergleich, wovon er ihnen vorher die Hoffnunggemachet hatte. Er versprach seine Stimme dem Ferdi-nand m Ansehung der kaiserlichen Würde, und eine gänz-liche Gleichgültigkeit die Union zu Hall betreffend.

Friederich der V, Churfürst von der Pfalz, wurdenach seines Vaters Tod' das Haupt der Union. Aberer besaß weder seine guten Eigenschaften, noch Fähigkeit.Als ein Tochtermann König Jacobs des I hoffte er von sei-nem Schwiegervater mächtig unterstützet zu werden. DerHerzog von Bouillon sein Dnkel 19) versprach ihm ei-nen grossen Znlaufvon den Calvinisten in Frankreich; undder Prinz Moritz versicherte ihn des Bündnisses und

Bey-

fen; da doch u. c. selbst derAchtsspiegel (zu Mannbeim1622 ell.) dckciniel und Elafeyin seiner pragmatischen Hist.v. Bobinen pailim und anderegenugsam dargethan, daß dasbot milche Wahlrecht nur insndiiciwm, bey Erlöschungdes königlichen Stammes gül-tig und statthaft ftye; undhingegen das offenbare Erb-recht des alterdurchlauchtigstenHauses Oesterreich hinläng-lich erwiesen haben: so auffcrtsich doch nichts widersprechen-des in dieser Sache. Dann,es ist dieser Vorgang und be-stimmte Thronfolge Ferdi-

nands in Böhmen, gleichsamals eine Transaktion anzuse-hen gewesen, da beide Tbcilevon ihren vermeynten Rechtenetwas nachgegeben haben. DieBöhmen, durch ihre (auf die-sen Fall) Abweichung von ih-rem behauptet werden wollen-den freyen Wahlrecht; Ferdi-nand aber als Erb- und Nach-folger durch die eingegangeneund beschworne, seinem Cha-rakter schwer fallende, Cavi-tulation. Doch was sag ich?Ferdinand ist bey seinem go-ren Erbrecht, überdies von denböhmischen Standen gcwahletworden. Ich will davoneiltenGe,