5 z 6 Staatsgeschichte von einem
tes, nicht vertilgte , sahen mit Unwillen die Erben desWilhelms und des Moritzens, unter den Haufen der Un-terthanen von der Republik geworfen. Diejenigen, soihre Augen und Betrachtungen auf die Zukunft richteten,erbitterten. Sie erblickten die innerlichen Spaltungen,welche die Erledigung der letzter« von den beiden Chargenverursachen würde, und sie ersahen die schädliche Ver-änderung, welche die Republik erleiden müste, wann diebeständige Vacanz des Statthalteramts die Provinzenum die Schiedsrichter brächte', welche die Vereinigungzu Utrecht, für dieselben in ihren Streitigkeiten, ausge-machet und bestimmet hatte.' Kurz, wann man diejeni-gen ausnimmt, die der Geist der Parthenlichkeit, oder,die ihr Ehrgeitz, in Absicht auf die Freyheit blind machte,so erkannte jedermann, daß durch die Begünstigung desneuen Gesetzes, sich eine Oligarchie errichten würde, wel-che fünf oder sechs wirkliche Tyrannen hervorbringen wür-de, anstatt eines einzigen Beamten, von welchen manVielleicht mit Unrecht befürchtete, sich an ihm einen Herrnzu geben. Holland lag den übrigen sechs Provinzen in-ständig, aber vergeblich an, den Verschlag ihres Pensio-narius anzunehmen. Er wurde ohne Umstände von derProvinz Seeland, die sonst so gut gewöhnt war, derMeinung ihrer Bundsgenoßinn beyzufallen,' verworfen;und van Witt, der sich nicht überwinden konnte, dieseneinmal gefaßten Vorsatz fahren zu lassen, bediente sich zurFörderung seines Endzwecks selbst die Entfernung, welchedie andern Provinzen, dabey das ihrige beyzutragen, be-zeigten. Da ihn die Erfahrung belehret hatte, daß die-selben gar selten wider das Beyspiel von Holland zu han-deln pflegten; so machte er das Dekret zur Angelegenheitvon dieser mächtigen Provinz,?), dessen besondere Staa-ten ihren Beyfall seinem Entwürfe gegeben hatten, alser denselben ihnen vorgeleget, bevor er davon in der Ver-sammlung der Genecalstaaten die Eröffnung gethan. Erschmeichelte den Edlen und den Städten mit ihrer unum-
schränk,
/) Vaderl.Hist. 1 '. XIII.,<§. 200. rc.