Jahrhundert/ XV. Capitel. 5^
zu den hohen Würden seiner Vorfahren gelangen würde,woferne nicht die republikanische Parthey eilen würde, ei-ne von der andern dermaßen zu trennen , daß ihre Verei-nigung , indem sie gefährlich wäre ohne nothwendig zuseyn, nicht geschehen, und der Prinz'bey dem Besitz dergeringern, nicht auf die höhere einen Anspruch machenkönnte, ohne sich verdächtig'zu machen,dadurch die Frey-heit der Republik unterdrücken zu wollen. 3?ach diesenBetrachtungen entwarf der Pensionarius ein Dekret, wel-ches er den Staaten vorlegte, und sie darum angieng,ein Gesetz daraus zu machen. Es enthielte, daß die Statt-halterschaft , und die oberste Befehlshabersstelle über dieArmeen künftig unverträglich auf einem Haupte seynsollten, und daß man den Prinzen von Oranien undNassau einen Eid abfordern sollte, daß sie niemals wedernach der Vereinigung dieser beiden hohen Würden stre-ben, noch dieselbe annehmen wollten/ Um die ersten Ein-würfe vorläufig zu heben, fügte er dem Dekret die Stel-lung bey, welche die Staaten dem jungen Prinzen an-weisen könnten. Er schlug nehmlich vor, ihme Sitz undStimme im Staatsrath zu geben, um ihn zu den Ge-schafften zu bilden; und ihn unter die Zahl der deputirten-Commissarien, der Aufseher des Generals zu setzen, damiter, wann er weder cominandirt, noch gehorcht, doch Ge-legenheit habe, eines sowohl als das andere zu lernen, undsich zürn erstem geschickt zu machen. Der Graf Johann,Moritz von Nassau, und der Marschall Wurtz sollten dasHaupt der Armee ausmachen. Ein so boshafter Ent-wurf machte die Freunde des Hauses von Oranien wiederrege. Die eifrigsten Republikaner hingegen sahen den-selben als ein Meisterstück der Klugheit an, dieweil der-selbe auf allezeit den Staat von einem ungeheuern Mit-glied befreye, welches auf eine so seltsame Weise an denKörper gesetzt gewesen, daß es nicht an seinem Platzestehen konnte, ohne die übrigen Glieder zu belästigen,Die bescheidenern Republikaner, in welchen die liebe zurFreyheit, die Dankbarkeit gegen die BefteyerjdeS Staa-
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