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Staatsgeschichte von einem Jahrhundert : worinnen sich, nach ihrer Ordnung und verschiedenen Verhältnissen, das Interesse, die Absichten, und das Verhalten der vornehmsten Mächte von Europa seit dem westphälischen Frieden 1643, bis nach dem geschlossenen aachener Frieden im Jahr 1748 angezeiget finden / [Jean Henri Maubert de Gouvest] ; aus dem Französischen mit fleissiger Prüfung übersetzt [v. Johann Gottfried Bernhold]
Entstehung
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Zahrhundert, XV. Capitel. 541

für großer als sie wirklich waren; und er setzte nicht dasgeringste Mistrauen in ihre Hinlänglichkeit. Da er ge-wöhnet war die Staaten von Holland zu regieren, so er-wehre er ihre Empfindlichkeit wider den Prinzen/ welcher,indem er die Stelle / so sie ihme im Staatenrath angewie-sen hatten / verachtete/ den Eintritt in denselben wider ih-ren Willen/ oder unabhängig von ihnen/ in Anspruchnahm. Die Versammlung gab ihren Abgeordneten andie Generalstaaten die Anweisung/ die Constitution desStaatsraths vest zu setzen/ welche die Versammlung imJahre r6si unentschieden gelassen hatte; er aber bändeihnen vornehmlich ein zu statuiern: daß künftig die Statt-halter von einer oder mehrern Provinzen keinen Sitz dar-innen haben sollten. Die heimlichen Verständnisse undeifrigsten Bestrebungen ließen alle ihre Minen springen;die beiden Partheyen kämpften aus allen Kräften mit ein-ander ; des Prinzen seine Parthey trug den Sieg davon.Die Generalftaaten verwarfen den Vorschlag. Alsdannstützte sich van Witt auf seine große Maxime von der be-sondern unumschränkten Gewalt einer jeglichen Provinz,und ließ durch die Staaten von Holland beschließen/ daßsie die besondern Statthalter von einer oder mehrern Pro-vinzen nicht in dem Staatsrath zulassen würden / wannauch alle übrige Provinzen anderer Meinung seyn wollten.Die statthalterisch Gesinnten schrien vergeblich wider die-ses Dekret. Zu gleicher Zeit nahm die Provinz Utrechtdas beständige Edikt als das ihrige an / und ließ es vonihren Magistraten allen beschwören. Geldern und Ober-yssel thaten eben dieses. Der Pensionarius glaubte / daßihn die Überlegenheit über alle Maasregeln hinauf setzte.Dieser strenge Staatsmann/ der sich weder Doppelzüngig-keit noch Verstellung gestattete/ schämte sich doch nicht,sich mit einer Staatsregel zu waffnen, welche er schlech-terdings venvorfen hatte, als seine Widersacher ihme die-selbe entgegen gesetzt hatten. Er hatte standbaft behau-ptet, daß keine Provinz Ursache habe sonst jemanden alssich selbst Rechenschaft zu geben, in Ansehung der Maas-

regeln,