Jahrhundert, xviii. Capitel. L77
Erbe war, den allergrößten Vortheil haben muste, diedurch die Gesetze bestätigte Regierung zu handhaben.
§. z. Wilhelm macht seine Vorbereitungen in
Holland. Blindheit des französischen Staatsrathes.
Seit dem Ludwig der XIV den Stillstand auf zwan-zig Jahre mit dem teutschen Reiche und Spanien geschlos-sen hatte, hatte der Statthalter seine ehemalige Oberhandund Ueberlegenheit in den Provinzen wieder erlangt.Seine heimlichen Ranke, die Fehler des französischenStaatsrathes, und die Gestalt der Sachen selbst hattenseine Aussöhnung mit den Amsterdamern ausgewirkt, undmit den andern Städten, die er theils durch seinen Trotz,theils durch seine Gefälligkeit bezwungen hatte, war es soweit gekommen, daß sie sich nicht unterstünden, ihm dieSpitze zu bieten. Das Volk, welches wider Ludwig denXI V durch die vergrößerten und gar oft falschen Nachrich-ten von der Verfolgung der Hugenotten erbittert worden,machte, daß es die Republik für eine Religionssache an-sähe , sich mit den Feinden von Frankreich zu verbinden.Die Kaufleute, welche der Nutzen ihrer Handlung denheimlichen Unternehmungen des Grafen von Avaur sogünstig gemacht hatte, fürchteten nicht mehr, in einenKrieg zu willigen, mit einem Prinzen, der ihnen mittenim Frieden alles das abnahm, um das er sie durch einenförmlichen Bruch hätte bringen können. Sie waren demStatthalter völlig zugethan, als die scharfen Edikte dasholländische Tuch und die Heringe in Frankreich verbotenhaben. Van Beuningen, der darauf umgieng, FagelsPlatz einzunehmen- welchen er, wider Willen des Statt-halters, wohl um seine Stelle bringen, aber sich dieselbeohne deßen Einwilligung nicht geben konnte, gab sich alleMühe, die Gunst des Prinzen zu verdienen, indem erdie Uneinigkeit in dem Rath zu Amsterdam und in denStaaten von Holland fleißig unterhielte. Der Statt-halter von Friesland und Gröningen hatte sich mit seinem
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