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Das Pferd und die Pferdezucht, oder Beschreibung der merkwürdigsten Racen, der Eigenschaften, Vollkommenheiten und Fehler, so wie der Zucht, Fütterung und Wartung der Pferde in verschiedenen Ländern / von Heinrich Gustav Flörke
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Pferd. ZZ

schrieben wird» Der Adel einesHengstfüllöns geht, wiewir gesagt, nicht auf seine Nachkommensch,ft über,bey einem Muttersüllen hingegen wird in dem At-testat aller seiner mütterlichen Ahnen erwähnt, unddieses Attestat wird bey dem Verkaufe mitgegeben.

Es gibt bey Bagdad vier besondere Rahen, de-ren Nahmen ich vergessen habe. Ihre Form ist et-was verschieden, und die Pferdehändler verstehensich so gut darauf, daß sie kein Attestat zu sehenbrauchen, um zu wissen, ob ein Pferd edel ist- undaus welchem Stall es kommt.

Nach Verlauf von. fünfzig bis sechzig Tagenentwöhnen die Araber ihre Füllen. Wenn sie in denStädten geworfen werden, und man will sich mitihrer Erziehung nicht befassen, so schickt man sie zuden Arabern der Wüste. Man bezahlt daiür nachihrem Ausdruck einen, bisweilen, auch zwey Füßedes Füllens, das heißt, daß man nach. zwey Jah-ren demjenigen, der das Füllen erzogen hat, denvierten Theil oder die Hälfte des Werthes zahlt,auf den es durch Experten geschätzt worden.

Die Araber treiben einen starken Pferdehandcl;sie verkaufen sie im zweyten oder dritten Jahre, undbehalten die Stuten zur fernern Benutzung. Mansagt auch, daß sie dieselben verzieh n, weil sie nichtwiehern, wodurch sie bey ihren nächtlichen Streife-reyen verrathen «vdrdew Deswegen reiten die ara-bischen Großen gewöhnlich Stuten,-die Türken hin-gegen ziehen die Hengste vor. >

Der Pferdehandel der Araber ist nicht bloß aufdas Ausland beschränkt, sie treiben ihn auch untersich auf eine ziemlich sonderbare Art. So verkaufensie z. Bt den Bauch ihrer Stute, ohne auf bereuBesitz Verzicht zu thun; alle Junge,, gehören als-dann dem Käufer des Bauches, das erste Mutterfül»len ausgenommen, welches dem Verkäufer gehört.Dagegen behält der Käufer sein Recht auf die Früch-te dieses Füllens, und der Verkäufer auf das ersteMutterfüllen desselben und so fort, wodurch danndieß Recht auf viele Jahre fortgeht.

In dem Älter von fünfzehn bis sechzehn Mona-ten legen d,e Araber dem Füllen den Sattel auf,den es nachher beständig behält, selbst die Nachthindurch.

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