zr Geschichte der Gtaatsveranderungen
Ansehen zu verwirren) zu Patricier, machte, ehe bie-der Patri- selben zu der Würde der Rathäherren erho-c«en. hen wurden, deren Zahl sich nunmehr aufdrchhnndert belief; bey welcher Anzahl derRath auch yernacbmaiS viele JahrhunderteMacht geblieben ist. Vielleicht wird man sich ver-desVolks. wundern, daß in einem Staat, der von ei-nem Könige beherrschet wird, der einenRath zur Guten hat, die Gesetze, die An-ordnungen, und der Schluß aller Berath-schlagungen einzig und allein nn Namen desVolks gemacht worden; ohne des regieren-den Fürsten nur emmal Erwähnung zu thun.Allein man muß sich erinnern, daß diesesgroßmüthige Volk sich den besten Theil derRegierung vorbeba tcn habe. Man faßteniemals keinen Einschluß, es mochte dennKrieg oder Frieden betreffen, als in seinenVersammlungen, die zu dieser Zeit Per-sammluncten nach den Lurien gencnnetwurden; 'und das um der Ursache willen,weil dieselben einzig und allein aus den Ein-wohnern der Stadt Rom, (die in dreyßigCmien vertheilet waren) bestanden. Indemselben wurden die König-' erwählet, dieobrigkeitlichen P- rsouen und die Priester er-nannt, die Gesetze gemacht, und die Gerech-tigkeit verwaltet. Der König und der Rathrüste diese Versammlungen zusammen, undbestimmte durch eine Rathserkanntnijz, so-wol den Tag, an welchem die Versammlungsollte gehalten, als die Sachen, die daselbstsollten abgehandelt werden. Man verfer-tigte eine zweyte Rathserkanntniß, um das-jenige