Band 
Erster Theil.
Seite
109
JPEG-Download
 

4 « Geschichte derStaatoveränderrmgen

man selbige vorher nach den Köpfen Miete;da denn die acht und neunzig Centurien vonder ersten Classe ihre Stimmen allererst ge-ben sollten. Durch diese Anordnung brach-te Gervius auf eine sehr geschikte Art dasganze Ansehen, und die Macht des Staatsaufdiese Gesellschaft, die aus den Fürnehm-sten der Stadt Rom bestand, und machtedurch diese Verfassung das Mittel ausfün-dig, die Stimmen des Volks unnütz zuma-chen, ohne demselben das Recht öffentlich zubenehmen, sie zu geben. Denn da dasganze Volk nur allein in hundert und dreyund neunzig Centurien vertheilet war, (vonwelchen acht und neunzig zu der ersten Classegehörten) folgte daher nothwendig, daß,wenn nur sieben und neunzig Centurien dergleichen Meinung waren, (folglich eine mehr,als die Hälfte der hundert und drey und neun-Dionyffu- zjg) die Sache beschlossen war. Da dennHL- die erste Classe, (die, wie wir erwähnet Ha-rm 4. B. aus den Grossen der Stadt Rom zu-sammengesetzt war) einzig und allein die all-gemeinen Erkenntnisse abfassete; und gefetztauch, daß einige Stimmen fehlsten, unddaß einige Centurien aus der ersten Classe sichin ihrer Meinung von den übrigen trenne-ten, so rufte man die zweyte Classe zu Hülfe.Stimmeten aber die zwo Classen in ihrenGedanken überein, war es weiter nicht nö-thig, zu der dritten fortzuschreiten. Und soverlohr denn der gemeine Mann seine ganzeMacht, und all sein Ansehen, so bald als. die Stimmen nach den Centurien eingesamm-