in der Röm. Republik. I. Buch. 77
thun könnte. Zu gleicher Zeit ließ er, (zumBeweisthum, daß er sein Wort haltenwolle) öffentlich durch einen Herold einVerbot kund machen: daß man keinen Bür-ger wegen Schulden in Verhaft nehmen soll-te , bis der Rath durch eine neue Verordnungdieser Sache wegen würde Vorsehung gethanhaben.
Das Volk gieng auf sein Wort aus-einander, und der Rath ward sogleichversammlet. Servilius stellete demselbenden Zustand der Gemüther vor, und zeigte,wie nöthig es sey, daß man in dergleichenUmständen etwas von der Strenge der Ge-setze nachgebe. Hingegen setzte sich Avpiuss,
(der beständig und unveränderlich auf feinteersten Meinung verharrete) diesem Vor-schlage herzhaft entgegen. Dieser Unter-schied in den Meinungen zengete unter den-selben eine Erbitterung. Appius, (der sichnicht enthalten konnte, die nützlichen Rath-schläge, die er gab, mit seiner harten Ge-müthsart, und mit seinen rohen Sitten zubegleiten) begegnete seinem Amtsgenossen öf-fentlich als einem Schmeichler, und einemSclaven des Volks. Servilius seinerseits Dionystusrükte ihm seinen Trotz, seinen Hochmuth, von Hai.und die Erbitterung vor, die er wider das'm o.B-Volk bliken ließ. Der Rath vertheilet«: sichunter diese beyden berühmten Männer.
Jeder nahm eine Parthey, je nachdem sei-ne Gemüthsart, oder sein Eigennutzes erfo-derte. Dieser Unterschied in den Meinun-gen,