Band 
Erster Theil.
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inderRöm. Republik. I.Vuch. ior

schluß, (nachdem sie sich heimlich mit einan-der berathen hatten) zu erwarten, bis dieGemüther sich wieder gesttllet hätten, lindden Ausspruch über diese wichtige Angele-genheit auf die nächste Versammlung zu ver-spüren. Inzwischen, damit sie die jungenRathsherren, (die ihnen allzufrech mit Wor-ten begegnet waren) in gewissen Schrankenhalten möchten, thaten sie denselben, ehe derRath noch auseinander gieng, die Erklä-rung: daß, wenn sie sich forthin in einerso ehrwürdigen Versammlung nicht beschei-dener verhalten würden, sie schon ein Mittelausfündig zu machen wüßten, um sie von der-selben anszuschliessen, indem es nichts wei-ters bedörfe, als das Alter zu bestiiumen,welches ein Mathsherr inskünftige habensollte. Da nun noch keine Anordnung die-ser Sache wegen gemacht worden, ga-ben diese jungen Räthsherren, (die ihreWürden mehr liebten, als ihre Meinun-gen) auf diese Drohungen nach, und un-terwarfen sich der Gewalt der Bürgermei-ster ; die sich zu eben der Zeit eines andernVorwands wider die ältern Rathsherren be-dieneten, welche sich der Abschaffung derSchuldeil entgegen setzten. Sie sagten ih-nen nemlich: sie könnten diese Trennungin den Meinungen des Raths nicht längerdulden, und wenn der Rath seine Entschlüs-sunqen nicht einmütbig abfassen würde,wollten sie diese Sache dem Volk vortragen;welches man ohnedem, ( wenn man die Ge-rechtigkeit nicht verletzen wolle) davon be-G r nach-