Band 
Erster Theil.
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in der Röm. Republik. II. Buch. i6s

„einer Mauer gedienet haben, so hätte man„einen von euer» berühmtesten Bürgern vor„eüern Augen ermordet. Die Majestät des„Raths lief in Gefahr, verletze^u werden;„man hatte bereits alle Ehrermetung, die„man euerer Würde schuldig ist, gegen euch„hintangesetzet, und ihr selbst verlohret sowol»Herrschaft, als Freyheit.

„Die Sündhaftigkeit und der Muth, den„ihr in dieser Gelegenheit habt bliken lassen,„hat diese rasenden gleichsam aus ihrer Trun-kenheit erweket. Es scheinet, sie seyen über„ein Laster beschämt, das sie nicht haben„vollziehen können. Sie setzen die Gewalt,„mit welcher sie nichts haben ausrichten kön-„nen, beyseits; und nehmen ihre Zuflucht,„dem Anschein nach, zu der Gerechtigkeit,„und zu den Regeln des Rechts.

„Doch was für eine Gerechtigkeit, un-„fterbliche Götter! wollen diese blntdürsti-,,gen Menschen einführen? Sie trachten,„vermittelst eines demüthigen und unter-„würsigen Bezeugens, ein Rathserkänntniß„zu erraschen, das sie in Stand setze, euer»„fürtreflichsten Bürger zur Marter zu füh-„ren. Man hält euch das Valerische Ge-„setz, als die Richtschnur euers Betragens«vor. Aber weiß man denn nicht, daß dieses„Gesetz, (welches die Macht giebt, sich aufdie..Versammlungen des Volks zu berufen) ein-zig und allein arme Bürger angehet, die,„weil sie von allem Schutze entblößet sind,..leichtlich durch das Ansehen eines mächtigenL Z „Anhan-