Band 
Erster Theil.
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i66 Geschichte der Staatsveränderungen

„Anhanges köniiten unterdrüket werden?„Der Innhalt des Gesetzes ist deutlich ge-„nug. Es heißt ausdrüklich: Es soll ei-„nem Büraer, der von den Dürgermei-„ftern vemrtheilet worden, zugelassen„seyn, sich auf das Volk zu berufen,„publicola hat durch dieses Gesetz nur al-lein den Elenden eine Freystadt geöfnet,„welche sich beschweren konnten, daß sie von„partheyifchen Richtern verurtheilt worden.„Die Absicht des Gesetzes war, daß man„ikre Rathshändel noch einmal untersuchen„möchte; und da ihr seit der Zeit euere Em-„willigung zu der Einsetzung der Zunftmei-„ster gegeben habt, so habt so wol ihr, als„das Volk, durch die Erwähluug dieser„neuen obrigkeitlichen Personen nichts anders„gesuchet, als diesem Gesetze, Beschützer und„den Armen Sachwalter zu geben, welche„dieselben vor aller Unterdrükung der Gros-,.sen bewahren möchten. Was hat aber so„ein Gesetz mit der Angelegenheit eines„Rathsherrn gemein, der von einem höher«„Stande, als das Volk ist; der niemandanders, als dem Rath Rechenschaft von„seiner Aufführung geben muß? Damit ich„aber zeige, daß dasvalerische Gesetz nur„allein die gemeinen Bürger angehe, so zei-„ge mir Decius, daß seit ohngefähr sieben-„zehen Jahren, da dieses Gesetz ist abgefaßt„worden, ein einziger Patricier in Kraft„desselben, für das Volk vors Gericht ge-bracht worden; und unser Streit wird4 -Mbach Mnotget seyn, M was würde