in der Röm. Republik. II. Buch. r8s
»mögen dergleichen Thaten, wenn sie kön- -«neu, mit den meineydigen Anschläger; ver-„gleichen, deren sie mich verdächtig machen«wollen. Ist auch wahrscheinlich, daß ein.'Hasser des Volks sich so vielen Gefahren in«dem Kriege, für das Wohlseyn eben desje-nigen Volks sollte ausgesetzet haben, wel-sches er, wie man sagt, im Frieden will'„umkommen lassen?„
Diese Rede, die anf eine edle Art, undmit demjenigen Vertrauen, das die Unschuldund die Wahrheit zeuget, begleitet war,beschämete das Volk we(en seiner Erbitte-rung. Die ehrlichsten Leute von diesemStande riefen aus: Man müsse einen so gu-ten Bürger gerecht sprechen. Sogleich nahmder Attnftmeister Decius, (der über dieseVeränderung bestürzt war) das Wort, (sowie er mit seinem Mitgchülfen, dem Sici-nius übereingekommen war) und sagte:
„Ob uns der Rath gleich nicht erlaubet, daß Rede des„wir die bösen Anschläge dieses Hässers des„Volks, aus den giftigen Reden die er in Co-iolan!„voller Rachsversammlung gehalten hat,„beweisen dürfen; so haben wir doch noch mi-ndere Beweisthümer, die eben so wesentlich,
„als diese sind. Ich will solche Handlun-gen von ihm erzählen, aus welchen dieser„tyrannische Geist, und sein Hochmuth nicht„minder hervorleuchten. Ihr wisset, daß«nach unsern Gesetzen, der Raub, der den„Feinden abgenommen wird, dem Römi-»fthen Volk zugehöret; und daß weder dieM s „Soldg«