in der Röm. Republik. III. Buch. 259
Man sah dieselben von neuem, aus Anlasder Wahl der Bürgermeister hervorbrechen.Das Volk, welches sich qenöthiget sah, nurallein Edle zu dieser Würde zu erhöhen,wünschte wenigstens, daß seine Stimmennur auf solche Glieder von diesem Standefallen möchten, die ihm geneigt schienen.Man ließ sich sogar öffentlich in den Ver-sammlungen verlauten: eS sey genug, daßdas Volk zugebe, daß man beyde Bürger-meister aus den Patriciern erwähle; ohnedaß man demselben noch diejenigen aufbür-de, die sich der Theilung der Länder am hef-tigsten widersetzten. Hingegen bestimmteder Rath diese Würde nur allein denjenigen,bey welchen er am meisten Muth und Sünd-haftigkeit wahrnahm. Beyde Partheyenbehaupteten ihre Aufoderungen mit gleicherHitze. Endlich ward die Sache noch in derGüte beygeleget. Man ward einig, daßman die gleiche Vorschrift beobachten sollte,die man bey der letzten Wahl in Acht ge-nommen. Das Volk wählete nochmals sei-nen Bürgermeister, ob er gleich allezeit ausden Patriciern genommen ward; und zwarden Gp. Furius; der Rath aber ernenneteden Ceso 8<rbius,eben denjenigen,der zur Zeitseiner Quästur, den Untergang des Caßiuobefördert hatte. Diesmal kam es daraufan, den Krieg wider die Aequier und Tosca-ner fortzusetzen, die ihre Streifereyen er-neuerten. Die neuerwählten Bürgermei-ster wollten das Volk bewegen, daß es znnWaffen greife; allein ein Zunftmeister, derR r Sp.
ImIahrenach Erb.berStadk,27».
T. LiviuS,im 2 B.DionyffuSvon Hai.im 9. B.gleich vomAnfange.Zonaraü,im 2. B.Bal.Max.im s. B.c.z.