Band 
Erster Theil.
Seite
331
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DieBür«

germeister

werden

angeklagt.

JmIahre

nach Erb.

verSkadt,

- 77 -

Menenmswird ver.urthe'let.Diovyüusvon Hal.im s. B.

262 Geschichte der Staatsveränderungen

Kaum hatte ein Bürgermeister sein Amtniedergeleget/ so ward er vor die Versamm-lung des Volks/ das ist/ vor ein solches Ge-richt scheltet/ in welchem seine grausamstenFeinde seine Richter waren. Auf so eineWelse ward Menenius, der Sohn desAgrippa, unter dem Vvrwande angeklaget,daß die Feinde Zeit seines Bürgermeister-amts die Festung Lreniera erobert haben.Die beyden Zunftmeister <Q. Considiuo undT. Genutius/ drangen öffentlich darausdaß man ivn zum Tode verdammen sollte.Doch der Rath und seine Freunde baten soheftig für ihn/ daß man ihn endlich nur zueiner Geldstrafe verurtheilte, die steh aufzwey tausend Asses, das ist/ ungefähr aufzwanzig Französische Thaler belief. EineSumme/ die sehr gering ist/ wenn wir sienach den heutigen Zeiten schätzen; die aber zueiner Zeit, und in einer Republik sehr be-trächtlich war/ in welcher die Häupter desStaats selbst nur von ihrer Handarbeit leb-ten. Mankanso gar sagen/ daß diese Stra-ft/ in Absicht auf den Menenius, (der vonseinem Vater nichts anders, als seinen Ruhm,und seine Armuth geerbet hatte) überschweng-lich war. Seine Freunde erboten sich zwarsehr großmüthig, diese Summe , um welcheer angesehen worden, zu bezahlen; alleinMenenius wollte solches nicht zugeben. Undweil diese Ungerechtigkeit, nebst dem Undankseiner Mitbürger, ihm sehr nahe zu Herzengieng, so verschloß er sich in sein Haus, allwoer sich zu Tode hungerte und grämete.