Band 
Erster Theil.
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in der Röm. Republik. IH. Buch. 27z

zu lassen. Er wollte aber nicht gehorchen/ ImIabreund beschwerte sich öffentlich, daß die Bür- nach Erb.germeistcr ihr» verunehren wollte«/ weil er Stadtein genieiner Bürger sey. Diese obrtgkeit«liehe Personen schitten hiekänf auf seine ab-schlägige Antwort einen Victoren / der den-selben in Verhaft nehmen sollte; und als ersich zur Gegenwehr setzte/ so ertheilten sieden Befehl / daß man ihn mit Ruthen schla-gen sollle. Eine Strafe, mit welcher dieBefehlshaber den Ungehorsam ihrer Solda-ten ahndeten. Man trachtete;« dem Ende hin Kor.sich seiner Person zu bemächtigen; allein Do- im r.B.lero, der voll Muth und Widerwillen war/trieb den Victor zurük; und indem er den-selben ins Angesicht schlug/ rufte er denSchutz der Zunftmeister an; als diese aufsein Geschrey unbeweglich schienen/ so sagteer, indem er die Bürgermeister anredete:

„Ich berufe mich auf das Volk/ weil doch„unsereZunftmeister, (diedurch euereMacht»in Forcht sind gefetzet worden) lieber zuge-„ben, daß man einem Bürger vor ihrön Au-«gen so gewaltthätig begegne, als in Ge-„fahr laufen »vollen, daß man sie in ihren„Bettern, gleich den» Genutius, erftcke.,,

Hierauf wandte er sich zu dem Volk um,

(welches über die Gewaltthätigkeit, die manan ihm ausüben wollte, erbittert zu seynschien) und schkye: »Stehet mir bey, mci-„ne Gefährten! wir haben dennoch keine an-„dere Hülfe wider eine solche Tyranney zu„hoffen, als diejenige, die uns unsere eige-«nen Kräfte verleihen.»

I. Theil. S

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