Band 
Erster Theil.
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in der Röm. Republik. IV. Buch. Z47

Gesetz vorzutragen; denn,(fügte er hinzu wasihn anbelange, so welle er, man möge dasselbeannehmen, oder verwerfen, einzig und alleindas Wollet)« seiner Mitbürger zu Rathe zie-hen, und seines Namens, als einer Verbindlich-keit, die er von seinen Vätern geerdet habe,und die ihn verpflichte, den Nutzen desVolks in allen Dingen, die dem gemeinenBesten der Republik nicht zuwider seyen, zusuchen; eingedenk seyn. Das Volk, dasvon dieser Hofnung eingenommen war, griefzun Waffen, und schwur auf das ftyerlich-ste, solche nicht eher, als auf Befehl sei-ner Bürgermeister niederzulegen. Die Rö- Tumult,mev nenneten diese Art, sich zu bewachen, und Zu-ritten Tumult; weil man dieselbe sonst nie,mals, als in unerwarteten Zufällen beob-xungl wasachtete. Niemand war dabey ausgenom- «sßy?men. Das Haupt sprach gemeiniglich die-se Worte aus: wer Luft hat, die Repu-blik zu retten, der folge mir nach. Undso bald er diese Worte geendiget hatte, soschwuren diejenigen, die bey der Versamm-lung gegenwärtig waren, alle untereinander,daß sie die Republik bis anfden letzten Bluts-tropfen vertheidigen wollten; und dieses hießman eine Zufanunenverschwörung. Nach-dem das Volk, welches bereits in Waffenstand, diesen Eidschwur abgeleget hatte, sozogen beyde Bürgermeister, nach gewohn-tem Gebrauche, das Loos, um zu wissen,wer von beyden den Angriff führen sollte.

Dieses Amt siel dem Valerius zu, währenddaß C. Claudius an der Spitze eines andern