z8 d'
des Fürsten abhängen. Nichts wird bestimmt undsicher seyn; folglich die Monarchie in einen Despo-tismus ausarten, weicher die Menschheit entehretund dem Volke seine unveräußerlichen Rechte raubt.Nichts ist also in einer monarchischen Regierungs-form unentbehrlicher als solche Reichsstände - weicheder Königs Macht Schranken setzen , die Reichs-grundgesetze der Vergessenheit entreißen worein sie soleicht verfallen können - und gelegentlich den Für-sten ihren wahren Sinn erklären- Nun - würde eindurch sich selbst mächtiger, der Königs Gnadennicht bedürftiger, und. in brauchbaren Wissenschaf-ten geübter Adetz die Macht der Geistlichkeit freylichentbehrlich machen; und der Staat aus diesem Um-stand grossen Vortheil ziehn. Aber die bisher nochfast allgemeine Unwissenheit des Adels nöthiget uns,andre Maaßregeln vorzuschreiben. Noch haben wireine gesetzkundige und beherzte Clerisey, welche- ohneFurcht für Ungnade - und ohne Sorge ihre beschei-dene Nahrung und Decke zu verlieren, dem Für-sten die gehörigen Vorstellungen machen darf.
Die Geistlichkeit soll demnach in monarchischenSkaten ansehnlich, aber darum nicht so uneinge-schränkt seyn, daß sie ihre Macht zum Nachtheildes StaatS und ihrer Mitbürger mißbrauchen könne.Zu dem Ende muß erstlich der Clerus von dem rö-mischen Hof unabhängig seyn; sonst wird er immerden Nutzen dieses fremden Hofs, welcher ein Feindaller übrigen ist, mehr als die Vortheile seines eig-nen Fürsten und des Vaterlands, beherzigen. Die-