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aufheben. Und die Fürsten müssen sie aufheben;müssen einen schuldigen Clerus vor ihren gewöhnli-chen Richterstühlen abstraffen lassen; da wir wissendaß die Geistl. Obrigkeiten die Verbrechen ihrerUntergebnen nicht nach Gebühr büssen läßt, ihreFehler bedecken will, und, durch diese Ungestraft-heit, sie gleichsam anlockt, dem Staat und feinenGliedern immer schädlicher zu werden. Man ver-ordne anfangs, daß sie in bürgerlichen Rechtshän-der auch vor weltlich- n Richtern erscheinen müssen.So wird es dem Layen leichter wenden, gegen dieGeistlichkeit gute Iustitz zu erlangen, wozu er sichvor ihren eignen Gerichten selten Hoffnung machendarf. — Endlich sollen die Geistlichen, zu Steuernund andern Abgaben, gleich den übrigen Unter-thanen des Staats, angehalten werden; welches sie,wegen ihrem grösserm Vermögen, weniger befchwehrt,und die andern Bürger um so viel mehr erleichtert.—Ich weiß gar wohl, daß alle diese heilsamen Anord-nnngen nicht auf einmal können eingeführt werden:Aber Zeit, Erziehung, Unterricht, und die Kunstschweren Einrichtungen eine leichte und angenehmeGestalt zu geben, rotten auch eingewurzelte Uebelohne Lerm, und zuletzt mit allgemeinem Beyfall aus.
Dergleichen sorgfältige Maaßregeln aber betref-fen nur monarchische Staaten. In Republicken,wo das Volk selber, und eine Menge guter Bürgerfür die Gesetze wachen, ist ein mächtiger Clerusdurchaus schädlich, und führt nicht, wie in Mo-narchien , gewisse Vortheile mit sich. Die Geist-