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Vierzehnteü Capitel,
von dm bürgerlichen Gesetzen.
§arl Antonio pilari, in seine» Betrachtungen«der das Natur, und bürgerliche Gesetz, hat sosonnenklar bewiesen, daß das römische Recht, wiees von dem Kaiser Iustmian auf uns gekommenist, der Gerechtigkeit Ruin, und eine wahre Pestfür das menschliche Geschlecht sey, daß nur ein un-sinniger Kopf weiter hieran zweifeln könnte. UndI A. Hoffmann, ein gelehrter und berühmterDeutscher Staatslehrer in seiner Abhandlung von derwahren und falschen Politick, sagt wohl mit größ-tem Recht: Daß nur derjenige den Codex Iustima-neus liebe, der sein Vaterland haßt, und seineRänke gerne unter den Mantel der Iustitz verber-gen möchte; und daß niemand an dem Chaos die-ser finstern und verworrenen Rechtsbegriffe ein Ver-gnügen finden könne, als eben ein Betrüger oderMenschenfeind. — Diejenigen Gegenden von Welsch-land, wo das römische Recht noch im Schwangegeht, sind ein Thatdeweis dieses Satzes: Dennnirgends in der Welt finden wir die Gerichtskam-mcrn in so elender Verfassung, und die Iustitz soübel bedient; in keinem, auch nicht in dem verwor-fensten Winkel der Erde, trefen wir Rechtsgelehrtean die zugleich solche Esel und Spitzbuben waren ,als in gedachten Revieren unsers Vaterlands. FürLas erste, ist der größte Theil dieser römischen