nach Grad und Beschaffenheit seine gebührendeStraffe zuzumessen. Halt hingegen ein Volk seinLeben für sein einziges und höchstes Gut, so werdendem Landesherr so viele Mittel fehle«/ die er sonstanwenden könnte / ein jedes Verbrechen nach denRegeln der genauesten Proportion zu bestrassen rNicht nur das; sondern er wird genöthigt seyn,auf allerley neue grausame Tode-arten bedacht znseyn. Denn sobald er für ein Verbrechen von mtu-derm Belange den Schuldigen mit der gewohntenTvdeSstraffe belegt, wird er für höhere Verbrechenauch einen schärfer» Tod aussuchen müssen. DiesesVerfahren aber empört nicht nur die Menschlich-keit ; sondern am Ende kömmt es so weit, daß daSVolk an jede Todesart gewöhnt wird, und alleverachtet r Alsdann weißt die Regierung nicht mehr,wie sie die Menschen von dem Laster abschreckensoll. Darum muß in diesem Fall ein Fürst allefeine Klugheit und Menschlichkeit zn Hülfe nehmen,und sich besonders in der Begierde zu herrschen undzu straffen, welches von so vielen Grossen der Erdeverwechselt wird, zu massrgen wissen. Bis aberdie Sitten der Menschen besser, und die Stäbeder Hirten der Völker gelinder werden, müssen beyden Bestraffnngen wenigstens obige Cautelen ge-nehmen, und nämlich der Charackter, die Denk-art , Regierungsform u. s. w. unter einem Vol-ke , beständig in die gehörige Betrachtung gezogenwerden.
Würde die schwere Arbeit auf meinen Schultern