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«theniensischen Logisten, und venetianischen Staatö-inquisiroren entsprechen müßte. Die römische Cen-soren behaupteten nämlich über alle Senatoren undandre obrigkeitliche Personen, sowol als über einenjeden aus dem Volke, das größte Ansehen, undhatten von der Ausübung desselben niemand im ge-ringsten Rechnung zu geben. Sogar durfte einCensor den andern niemals in ferner Verrichtunghemmen oder irren; sondern ein jeder handelte fürsich, ohne mit seinem Collegen Rath zn halten.Eben so ungefehr verhielt es sich mit den LogistenZu Athen: Sie federten Magistratspersonen fürihren Richterstuhl; dagegen waren sie niemandemRed und Antwort schuldig. Von dem ungemeinenGewalt des Ephorenamts kann man den Aristotelesim II. B. seiner Politick, und Tenophons lacäde-monische Repnblick nachsehen; und A. delaHous.säte giebt uns einen sehr zulänglichen Begriff vonder Staatsinquisttion zu Venedig, welche er für eineunentbehrliche Anstalt hält, um den Adel diesesFreystaats im Zaum zu halten. Montesquieumag immer sagen , daß Censoren nur in Republi-ken brauchbar seyn; Italien macht dicßfalls gewißeine Ausnahme, und es könnte wohl auf dem gan-zen Erdboden nirgends ein strenges und eigens ge.gen den Uebernmty des Adels errichtetes Richter-amt nöthiger seyn.
Aelius Lampridius erzählt , daß AlexanderGeverus, ehe er einen Staathalter oder Kaisers.Prokurator in eine von den römischen Provinzen