Z2o »D»' H: »0*
Noch gar nicht für eine absolute Pflicht des Prie-sterstandes angesehen; diese sonderbare Tugend wur-de erst da zur Pflicht der Geistlichkeit, da die Papstesahen, daß es zu ihren Absichten ohne anders noth-wendig wäre, in allen Ländern eine beträchtlicheAnzahl Leute zu haben, welche bey allen Gelegen,heilen bereitet waren, Ihr Intresse in der Hoffnungzu befördern, von Ihnen Benesicien und Pfründezu erhalten, und so von ihren Fürsten und den wah-reu Gesellschaftspflichten, auch in Absicht auf ihreneigenen und ihrer Familienunterhalt eben so unab-hänglich zu werden, als sie es schon in Absicht aufihre Person waren. Zu Constantiuö Zeiten durftendie Geistlichen ihre Weiber behalten und auch Wei.der nehmen, wenn sie unverheyrathet in diesen Standgetreten waren: Nur mußten Sie, wenn Sie zuDiakonen ordiniert wurden, erklären, daß es Ih-nen unmöglich sey das Gelübde der Keuschheit aufsich zu nehmen, und sie deswegen gesinnet wären,sich zu verheyrathen. Ob nun gleich die Vorschrif-ten der Kirchenversammlungen in diesen» Punct sogelinde waren, so gab es unter dem geistlichen Standdoch noch Leute die ungezähmt genug waren, Bey-schläferinnen in ihren Häusern zu haben, die sie freylich,um kein Aergerniß zu geben, nur für ihre Ver-wandte ausgaben. Und wir können uns heutzn Tage darüber verwundern, wenn unsere Geist-liche, insbesondere aber die Klosterleute das Gelübdeder Keuschheit schlecht beobachten, und um ihre Ab-sichten bey dem andern Geschlechte desto sicherer