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durchzusetzen, die Moral und die Sitten der Men-schen verderbt haben: Da wir doch leicht sehen soll-ten , baß bie Beobachtung der Keuschheit zu allenZeiten und an allen Orten für Menschen unmöglichist, die so wie unsere Mönche gesund und stark sind.
Die Nachfolger des Conftülitins, und Corisian-tms bestätigten die der Geistlichkeit ertheilten Vor-rechte: Ja, einige Kayser waren einfältig genug,dieselbe noch mit der Befteyung von Steuren fürErbgüter zu vermehren, etwas das gegen allesRecht und Menschlichkeit ist; denn es ist nicht mög-lich, einen Theil der Unterthanen der öffentlichenAbgaben zu entladen, ohne die übrigen desto mehrzu beschweren.
Conftantr'n der Grosse, war also der erste Urhebervon dieser, wie von vielen andern Bedrängnissen:Er befteyte die zum Kirchendienst gehörenden Per-sonen von allen neuen und außerordentlichen Aussa-gen; dieses erhellet aus einem Gesetze seines SohnsConftantms (?) in welchem er diese Verordnungseines Vaters bestätigt, und noch überdas befiehlt,daß die Häuser der Geistlichen von allen Einquar-tierungen , so wohl beym Durchzug der Truppen,als auch des kayserlichen Hofs, frey seyn sollten;überdas befteyte Er alle Geistliche, welche für ihrenBrod-Erwerb Handlung trieben, der Abgabe, wel-che alle andere Kaufleute des Reichs unter dem Na-men Lustralis Conlatio an den kayserlichen Fiscushezahlen mußten: Man siehet aus einer Stelle des
(*) 0oä. XIV. 8. lle Lxilc. L Ller.
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