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Allgemeine Revue der einheimischen und ausländischen
Literatur- «nr> VSlkerzuftäii-e.
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UZ 38.
(Ausgegeben am 10. August 1840.)
Verlag von I. F. Hammerich in Altona. ^
L84«
^ Druck von B. G. Tcubner in Leipzig.
Constitrrtionelle Zustände inSachsen.
Seit nunmehr fast 9 Jahren haben wir inSachsen eine Constitution; wie überall, so hatsie auch hier ihre Gegner, und ihre Anhänger.Der natürliche Gegner aller Beschränkung derMacht ist das Beamtenthum. Daher darf mansich auch nicht wundern, daß viele, besondersältere, Beamtete der neuen Verfassung nichtbesonders hold sind.
Die Verfassung hat uns zwei Kammerngegeben. Die erste besteht aus den volljährigenPrinzen des k. Hauses, Geistlichen, Adeligen,der Universität, den Stiftern, den Standes-herren und den Bürgermeistern der größerenStädte. Sie ist ihrer Natur und Zusammen-setzung nach intelligent, und unabhängig, sofern die Bürgermeister der größeren Städte ihreRechnung mit dem Staate gewöhnlich abge-schlossen haben, und weiter nichts von dem-selben verlangen.
Die zweite Kammer besteht aus zwanzigAbgeordneten der Rittergutsbesitzer, fünfund-zwanzig Abgeordneten der Städte, fünfund-zwanzig bäuerlichen Abgeordneten, und fünfFabrikbesitzern. Alle müssen einen vorgeschrie-benen Census haben, und sämmtliche Grund-besitzer müssen ihre Grundstücken selbst be-wirthschaften, und drei Jahre lang besessenhaben, ehe sie wählbar sind.
Aus dieser Zusammeusetzung und diesenBeschränkungen gehen mancherlei Uebelständehervor.
Zuerst werden in der Hauptsache nur
Stände, d. h. Sonderinteressen, vertreten, diesich zuweilen, bei Fragen von ganz allgemei-nem Interesse, ziemlich schroff gegenüberstel-len ; auch die eben beendigte Sitzung hat dazuBelege geliefert.
Sodann ist gar zu wenig Rücksicht auf dieIntelligenz genommen. Es werden eine An-zahl von Abgeordneten bäuerlichen Standeszur Berathung über die Gesetze, und über diewichtigsten Angelegenheiten des Landes, be-> rufen, bei denen man von vorn herein, undohne ihnen im Geringsten nahe treten zu wol-len, die Befähigung dazu nur in beschränkterMaße voraussetzen darf; sie können nur frem-dem Urtheile folgen, und sind auch dabei im-mer noch Täuschungen ausgesetzt. Die Clau-sel des Selbstbewirthfchaftens der Grundstückebeschränkt den Kreis noch mehr, indem sie allegebildetere Besitzer, deren es in den größerenStädten so manche giebt, die die Wirthschaftselbst nicht führen wollen, oder können., vonder Wählbarkeit^ausschließt. ^
Unter solchen Umständen muß natürlich inder zweiten Kammer die Masse der Intelligenzverhältnißmäßig geringer sein. Auch tritt diesbei den Verhandlungen, sehr klar zu Tage; ein-mal durch die größere Veränderlichkeit der An-sichten, sodann durch das entschiedene Ueber-gewicht, welches, sobald nicht etwa Sonder-interessen in Frage kommen, die Regierungs-commissarien, vermöge, ihrer größeren Intelli-genz auch da behaupten, wo ihre Argumen-tation keine glückliche genannt werden kann.'
Daraus ist zu xpklären, warum zuweileneine Hermeneutik Erfolg haben kann, die, bei
schärferer Beleuchtung, sich wohl schwerlichrechtfertigen lassen könnte.
Auch fehlt wohl zuweilen der parlamenta-rische Takt, und zwar von allen Seiten. Unter-brechungen der Redner, und das zur OrdnungRufen derselben, kann nur von dem Präsidentenausgehen. Dennoch erfolgte es in der Dis-kussion über die hannoverfche Frage von ei-ner anderen Seite, und die Kammer, derenRechte dadurch verletzt waren, nahm es ru-hig hin.
Anderes ist wohl auch noch nicht völliggeordnet. Es scheint sich z. B. nicht mit konsti-tutionellen Einrichtungen zu vereinigen, wenn,wie wohl vorkommt, ein oder das andere Mi-nisterium Bitten und Gesuche , selbst wenn sievon Corporationen ausgehen, sobald sie nichtgewährt werden, unbeantwortet läßt, so daßman nicht weiß, ob sie liegen geblieben, oderob und warum sie abgeschlagen sind?
Manches, was die Constitution verheißt,steht wohl auch blos auf dem Papiere, wiez. B. die Befähigung der Bürger zu allenStaatsstellen, die doch thatsächlich in den Hän-den des Adels sind, der, weil er zahlreich undnicht eben reich ist, immer mehr in das Beam-tenthum übergeht.
Die Preßfreiheit findet nicht in dem Um-fange statt, in welchem sie zugesagt worden ist,nnd Oeffentlichkeit und Schwurgerichte, dieComplemente des Constitutionalismus, fehlenzur Zeit noch ganz; letztere sind allerdings nichtverheißen.
Doch darf man wohl auch auf die Zukunftin dieser Beziehung noch einige Hoffnung setzen.