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über die Begünstigung der Fremdlinge loszu-ziehen*). In dieser Lage war es nun das Un-klugste, was Scher er thun konnte, daß erin dem Kampfe der Erziehungsbehörden umStraußens Berufung zweimal mit den Freun-den Straußens stimmte. Schon das erstemal,als Dr. Strauß noch in der Minderheit bliebund eine ihm abgeneigte Majorität sich wohlvoraussehen ließ, war es verwegen von ihm,ja eine wahre Versündigung gegen seinen bis-herigen Wirkungskreis, daß er, der schon soviel Angefeindete, sich unter dieser Minoritätaufzählen ließ. Einem Mann wie Scherer, derauf seinen Reisen als Schulreferent, als Auf-seher über alle Volksschulen so viel unter demVolke sich bewegte, hätte es nicht entgehensollen, daß die Zeit zu Berufung eines I)r.Strauß noch nicht gekommen sei, und daß dasschweizerische Athen im Hinblick auf seine In-telligenz noch lange nicht diesen Namen ver-diene.
Kaum war der Sturm im Volke gegen diebekanntgewordene Berufung des Dr. Straußangeregt, als auch dieselben leitenden Stimmenim Volke oder des hervortretenden Glaubens-comite den Haß des Volkes auch gegen Scherer
*) Es wäre wohl Stoff genug vorhanden überdas Schicksal der deutschen Gelehrten in der Schweizein eigenes Schriftchen zu schreiben und den Ursachenjenes Ueberganges von Fremdensucht zum Fremden-hasse nachzuforschen. Dieser Abneigung gegen dieDeutschen muß die Entfernung des tüchtigen Philolo-gen und Gymnasiallehrers Dr. Borberg und seinesan wissenschaftlicher Grundbildung ihm wenig nach-stehenden Landsmannes Dr. Kurz zugeschrieben wer-den. Familienvater und ohne Vermögen wurde ernach Ablauf seiner Mahlzeit von dem neueingetretenenErziehungsrath nicht wieder gewählt. Aber auch dieFreisinnigen hatten es ihm verübelt, daß er die Dorf-zeitung redigirt und ein Wort in ihren politischen An-gelegenheiten mitgesprochen hatte. Dr. Kurz fand eineAnstellung im K. Aargau, vielleicht weil seine Fraueine Aargauerin war. Dr. Borberg aber wurde bisjetzt noch von keiner Erziehungsbehörde der Schweizgerufen, obgleich man seine Tüchtigkeit kennt. Dieundankbarste Behandlung aber und zugleich die unge-setzlichste erfuhr Scherer tn Zürich und ein deutscherGelehrter, der einen Ruf von der gegenwärtigenRegierung in Zürich annimmt, muß dieselben pieti-stisch - aristokratischen Grundsätze haben, darf aber da-bei keinen deutschen Blutstropfen besitzen, sonst wirder nicht, wenn er auch ohne alle Aussicht auf Anstel-lung bliebe) dem Rufe einer Behörde folgen, die,um einen Mann zu entfernen, der 15 Jahre langdem Kanton alle seine Kraft und jugendliche Thätig-keit opferte, der an der Spitze eines bisher im Schlen-drian fortgeschleppten Volksschulwesens in den schwei-zerischen Republiken noch nie Gesehenes gethan hat,die ganze Organisation des Schullehrerseminars ab-änderte, um nur auch das Gesetz zu entfernen, dasdem Director der Anstalt eine lebenslängliche defi-nitive Anstellung zusicherte.
zu erregen suchten. Ich behaupte aber, daß dergewaltige Sturm im Volke, der die ganze Re-gierung stürzte, endlich auch die Selbststäudig-keit des Gerichts-HofeS verletzte, die Herrscher-Stühle mit Anhängern des neuen Regimentsbesetzte und bald auch eine förmliche Proskrip-tion aller Freisinnigen, die man ohne Unter-schied dem Volke als Straußverein bezeichnete,herbeigeführt hätte, welche Wuth sich aber baldlegte, als die neuen Führer selbst über den im-mer wilder tobenden Reactions-Strom erschra-ken — nicht ausgebrochen wäre, wenn mansich grundsätzlich und aufrichtig damit begnügthätte, blos nach einer wahren Relig ions-und Cultus freiheit zu streben. DieseReligions- und Cultusfreiheit oder Kirchen-freiheit ist nichts Anderes, als die äußere oderkörperliche Seite der so oft und vielgepriesenenDenk-und Gewissensfreiheit. Seitmehr als 50 Jahren haben uns alle philosophi-schen Systeme diese Freiheit verkündigt, alleneuen Verfassungen und Constitutionen, diesich ihrer legitimen Abstammung von der er-sten wahren politischen Wiedergeburt der nord-amerikanischen Revolution und ihrer Tochter,der französischen, nicht schämten, verspro-chen, aber keine dieser Verfassungen in Eu-ropa hat uns dieses Versprechen gelöst, unddarin erblicke ich auch eine Hauptursache, daßkeine dieser Revolutionen und der aus ih-nen hervorgegangenen Verfassungen auch ih-ren übrigen Erwartungen entsprochen hat. DieVerkündigung oder feierliche Proclamirung derMenschenrechte bleibt so lange nur einegroße Lüge auf den fliegenden Blättern, dieunserm wandelbaren und launenhaften Ge-schlechte ganz bezeichnend statt ehernen odersteinernen Tafeln die über Nacht ausgebrüte-ten Constitutionen verkünden, so lange nichtauch die Cultus- oder Kirchenfreiheit in ganzEuropa proclamirt und heilig gehalten wird.
Die sogenannten Menschenrechte sind janichts Anderes als die Attribute unserer Per-sönlichkeit, ihre Anerkennung und Heilig-haltung setzt also nothwendig die Anerkennungund Heilighaltung unserer vernünftig-sittlichenPersönlichkeit voraus, und wer an diese Per-sönlichkeit nicht wahrhaftig glaubt, sollte deres ernstlich mit unseren auch noch so pomp-haft verkündigten Menschenrechten meinen kön-nen? Sollten die materialistisch gesinnten Phi-losophen des vorigen Jahrhunderts, die sichweder zu einem vernünftigen Ursprung, nochzu einer ewigen Fortdauer des Menschengeistesbekannten, wirklich die berufenen Schöpfer ei-nes vernünftigen Staats- und Völkerrechtes ge-wesen sein? Ich glaube nicht, und daher sehen
wir auch ihre ephemeren Schöpfungen des Ta-ges so schnell mit ihnen dahin schwinden. Esfehlte ihnen allen die einzig unerschütterlicheGrundlage einer vernünftig-sittlichen und recht-lichen Freiheit, der Glaube an die Persönlich-keit des Menschengeistes und seines Urhebers,Gottes oder des ewigen Weltgeistes, wennihr ihn lieber so nennen höret.
Mit Recht haben daher die Servilen oderLegitimsten dem Liberalismus, der seit derfranzösischen Revolution in Europa zum Vor-schein kam und sich theilweise, aber immer nurvorübergehend der Throne und derDeputirten-kammern und Volksversammlungen bemäch-tigte, vorgeworfen: er wolle nur Willkür, d. h.Freiheit für sich, für bestimmte Personen, nichtFreiheit für alle vernünftige Wesen, also wahreFreiheit, auf Anerkennung derselben Frei-heitsansprüche in jedem Menschengeiste gebaut.Es fehlte den falschen Freiheitsmännern immeran Gewissenhaftigkeit. Sie verwech-selten ihre angelernten Rechtsbegriffe, ihre po-litischen Vorürtheile mit den ewigen Ideen desWahren, Guten und Schönen, — und daherkonnten sie auch keinen Widerspruch gegen ihreGesetze und Staatstheorien ertragen. Die wei-sen Gesetzgeber des Alterthums begaben sichJahre lang in die Einsamkeit oder durchwan-derten mit dem Pilgerstabe in der Hand fremdeErdtheile, um das, was überall und im-mer als Recht und Gesetz anerkannt wurde,zu suchen, und sie waren glückliche Finder,weil sie nicht von Selbstsucht oder persönlichenLeidenschaften geleitet wurden. In der Ein-samkeit hatten sie ihre Sinnlichkeit besiegt undauf die reine Stimme der ewigen Vernunftoder des ewigen Geistes in sich gehorcht, un-ter vielen Völkern hatten sie nützliche undschädliche Verordnungen, Sitten und Gebräuchebeobachtet. Erst wenn sie das Wahre undRechte hinlänglich erforscht zu haben glaubten,schrieben sie es als Gesetze nieder. Dann aberunterwarfen sie sich, die Ersten, den aufgestell-ten Gesetzen oder wählten freiwillig die Verban-nung, um nicht das Aergerniß zu geben, dievon ihnen selbst aufgestellten Gesetze zu über-treten. Unsere modernen Gesetzgeber aber oder diefalschen Philosophen des philosophischen Jahrhun-derts stellten die Einfälle ihrer Neigungen und Lei-denschaften als Gesetze auf und änderten sie nachihrem Belieben. Daher ist unter den Völkerndie Scheu vor der Heiligkeit und Unverletzlich-keit des Gesetzes entflohen, — und die unbe-ständigen Volkshaufen zertrümmern die goldenenKälber wieder, nachdem sie eine Zeitlang umdieselben getanzt haben. Kein Moses aber sitzt