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Allgemeine Revue der einheimischen und ausländischen
Literatur- >.«d Völkerzustän-e.
Herausgegeben von -er Ne-action-es Freihafens.
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M 6S.
(Ausgegeben am 26. November 1840.)
Verlag von I. F. Hammcrich in Alton«. ^
L84«
^ Druck von B. G. Teubner in Leipzig.
Inhalt : Preußen und der Constitutionalismus. — Peter Poltermann und der Tod. Von L. Weise. — Eine neue Uebersetzung von Lamennais' Angelegen-heiten Roms. — Skizzen aus der Schweiz, von Alfred Montanus. — Aus der Schweiz. — Tageszettel. — Neuigkeiten der Literatur.
Preußen und der Constitutio-nalismus.
Nachrichten aus Preußen haben uns den,mit überwiegender Majorität gestellten, hoch-herzigen Antrag der preußischen Provinzial-stände, auf die Einführung der früher bereitsverheißenen allgemeinen Reichsstande, die ab-lehnende Antwort, und das Versprechen derweiteren Entwickelung des Instituts der Pro-vinzialstande gebracht.
Nach den früheren Vorgängen war derJubel, den diese Erklärung hervorgerufenhatte, im Auslande schwer begreiflich. Spätererfuhr man, er solle auf einem Mißverständ-nisse der dabei gebrauchten Ausdrücke beruhthaben; eine Nachricht, die darin ihre Bestä-tigung zu finden scheint, daß späterhin derganze Act jener Erklärung nachträglich zur öf-fentlichen Kenntniß gebracht wurde, damitkein Mißverständniß weiter möglich sei. Es istweiter vielfach die Ansicht ausgesprochen wor-den, daß das, aus so verschiedenen Völkernund so manchen heterogenen Elementen zusam-mengesetzte, Preußen sich für eine Repräsenta-tivregierung, schon aus diesem Grunde allein,gar nicht eigne; daß es viel bessere Garantierngebe, als die Formen des Repräsentativsy-stems; daß Preußen, unter einer intelligentenRegierung, sich allseitig auf das schönste ent-faltet habe und daß eine Beschränkung dersel-
ben , unter diesen Umständen, eher nachtheilig,als vortheilhast, wirken könne.
Dem konstitutionellen Auslande kann esgleichgültig sein, was in Preußen geschieht;so fern jedoch in den Behauptungen, mit denenes gerechtfertiget wird, ein indirekter Tadelkonstitutioneller Ideen liegt, so wird für dieVertheidiger dieses Princips die Abwehr desindirekten Angriffes zur Pflicht.
Es wird zunächst geltend gemacht, daß esungleich bessere Garantien gebe, als konsti-tutionelle Formen, und daß die in denselbenliegenden Beschränkungen des Königthumseher schädlich als nützlich werden könnten. In-dessen fragt sich nur: ob in konstitutionellenFormen eben weiter nichts als Garantieen undBeschränkungen liegen sollen'? Allerdings wird,wenn von ihnen die Rede ist, nur zu häufig,und besonders von den Gegnern derselben, blosvon Garantieen und Beschränkungen gespro-chen und es mag daraus leicht die Vorstellungentstehen, als wären sie allein geeignet, dasVolk in Vortheil und das Königthum inNachtheil zu setzen — eine Ansicht, diebesonders in den höchsten Kreisen aller nichtkonstitutionellen Staaten vorherrschen magund in denselben für unbezweiselt gehal-ten wird. Indessen wird es nicht so schwersein, den Ungrund derselben nachzuweisen.
Zuvörderst muß dagegen im allgemeinenbemerkt werden, daß die Meinung, als ob einHerrscher, ohne konstitutionelle Formen, un-
beschränkt sei, auf einer vollkommenen Täu-schung beruht. Um dies zu beweisen, brauchtman gar nicht, wie von den Gegnern wohl zu-weilen geschieht, um das Uebersiüssige anderervon ihnen als Beschränkung bezeichneter For-men darzuthun, auf die bestehenden Gesetze zuverweisen. Sie sind in diesem Sinne keinethatsächliche Beschränkung, weil der Herrscher,eben so wie sie allein von ihm ausgegangensind, dieselben auch jeden Augenblick alleinwieder aufheben und etwas anderes an ihreStelle setzen kann.
Eben so wenig wollen wir uns auf dieBeschränkungen beziehen, welche der wohlwol-lende Herrscher allezeit in seinem Gewissen fin-den wird; er legt sie sich selbst auf, und siesind immerhin nur persönlich und subjektiv.
Wir werden aber behaupten, jeder Herr-scher sei, auch ohne konstitutionelle Formen,dennoch thatsächlich beschränkt durch die, fastimmer nur unvollkommene Kenntniß der wah-ren Lage der Dinge, welche die Möglichkeitgroßen Unrechts und großer Benachtheiligun-gen, auch bei der gewissenhaftesten Entschei-dung , die ja immer nur auf jene Kenntnißgebaut werden kann, und ihre Nichtigkeitvoraussetzen muß, herbeiführt.
Dem Beherrscher eines großen Reiches, jaselbst seinen nächsten Dienern, wird es immer-hin unmöglich bleiben, alle Details der ein-zelnen Verhältnisse desselben durch eigene An-schauung zu ergründen. Jener muß sich dabei