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Bon dieser Zeitschrifterscheinen wöchentlich2 Nummern oder2 Druckbogen. AlleZusendungen werdenmit der Bezeichnung:„An die Reda-ction deS Piloten"unter Adresse derBuchhandlungE. F. Steinacker inLeipzig erbeten.
Allgemeine Revue der einheimischen und ausländischen
Literatur- und VEerzustän-e.
Herausgegeben von -erUedaetion -es Freihafens.
Atz 76.
Man abonnirtaufdenPiloten für den jährli-chen Pränumerations-Preis von 8 Thlr.,halbj. mit 4 Thlr.,Viertels, mit 2 Thlr.Pr. Cour. bei allenwohllöbl. Postämternwie in jeder solidenBuchhandlung. Inse-rate werden gegen Ver-gütung von l Gr. fürdie Petitzeile aufge-nommen, Beilagenmöglichst billig be-rechnet.
(Ausgegeben am 21. December 1840.)
Verlag von I. F. Hammerich in Alton«. ^
L84«
^ Druck von B. G. Teubner in Leipzig.
Inhalt : Politische Literatur. Denkschrift der Prälaten und Ritterschaft des Herzogthums Holstein. — Aufenthalt am Gensersee. Von K. Graf Dyhrn_
Das deutsche Bankwesen (Fortsetzung). 3. Die österreichische Nationalbank. — Tageszettel. — Neuigkeiten der Literatur.
. Politische Literatur.
Denkschrift der Prälaten und Ritter-schaft des Herzogthums Holstein,enthaltend die Darstellung ihrer inanerkannter Wirksamkeit bestehen-den landständischen Verfassung,insbesondere ihrer Steuer gerecht-same. Stuttgart. Verlag vonAdolphKrabbe. 1840. 169 S.
In der vorliegenden Beschwerdeschrift,welche wegen ihrer Klarheit und Gründlichkeitals Muster zu empfehlen ist, wird auf histo-rischem Wege der bündigste Beweis geführt,wie die holsteinsche Landschaft bis zum Jahre1712 im vertragsmäßigen Besitze des Steuer-Bewilligungsrechts sich befunden habe. Wennauch spater die Landtage seltener wurden undbis zum Jahre 1773 ganz ausfielen, so bliebendie Stande doch immer im ungestörten Besitz,da die Commissarien der Regierung am 25.Januar 1712 wörtlich erklärten:
daß bei Friedenszeiten die ordinaire Con-tribution, wie sie bishero in den beiden» Fürstenthümern monatlich entrichtet wor-den, nicht allein nicht erhöhet, sondern,so weit es immer möglich, gemildert undbei Kriegszeiten, wenn die Nothwendig-keit erfordern werde, ertraordinaire Auf-lagen auszuschreiben, solche vorhero löb-lichen Prälaten und Ritterschaft auf einer
Landtags-Versammlung dargethan wer-den solle. (S. 37.)
Am 25. April 1775 wurde durch ein könkgl.Rescript der ständische Ausschuß bestä-tigt, welcher aus sechs auf zwei Jahr gewähl-ten Mitgliedern und einem Prälaten als Prä-ses bestand, anerkannt. An denselben wurdenauch alle Verordnungen in Verfassungs- undPolizei - Sachen — vorderBekannt ma-ch ung — zur Begutachtung zugesandt: einealte Obfervanz, wie sich der Verfasser wörtlichausdrückt, deren Verletzung erst mit den übri-gen beklagenswerthen Eingriffen letzter Zeiteingetreten ist. Drei Jahre später erhielten dienicht recipirten Besitzer adeliger Güter ein be-sonderes Regulativ und hierin lag ein großerMißgriff der adeligen Stände, daß sie nichtmit in die Versammlung aufgenommen wur-den. Durch die Aufnahme dieser bürgerlichenRittergutsbesitzer hätte die Ritterschaft sich re-generirt und an Kraft offenbar bedeutend ge-wonnen. In dem Festhalten an den alten For-men und Vorurtheilen; in der Ausschließungder neueren Generationen und in dem einsei-tigen Versenken in bloße materielle Interessen,hat von jeher der erste Zerstörungsgrund pri-vilegirter alter Corporationen und Kasten ge-legen. Durch ein solches selbstsüchtiges Be-nehmen gehet zuerst die Sympathie der Mit-bürger und mit ihr aber der moralische Grundund Boden verloren. Willkür und Ungerech-
tigkeit finden sich dann von selbst ein und esist ein wahres Glück für solche Corporationen,wenn sich die öffentliche Meinung kräftig aus--sprechen darf, weil sie dadurch allein hoffenkönnen, auf den rechten Weg und zu einemklaren Bewußtsein ihrer Bestimmung wiederzurückgebracht zu werden.
Dieser fortwährenden Trennung der Rit-terschaft von dem übrigen Volke folgte ganznaturgemäß eine eben so empfindliche als ver-diente Vergeltung. Im Jahre 1802 schrieb dieRegierung ohne Rücksicht auf die hergebrach-ten Gerechtsame der alten Feudalstände eineneue Grund- und Benutzungs-Steuer nach ei-nem ebenfalls verfassungswidrigen Fuße ausund ging in der Resolution vom 17- Decemberdesselben Jahres (S. 65) so weit, daß sie, derklarsten Urkunde und Privilegien ungeach-tet, das uneingeschränkte Besten e-rungsrecht behauptete*). Die Steuernwurden nach und nach so erhöht, daß sie jetztdrei Mal stärker als früher und im Durch-schnitt den vierten Theil des Pachtertrags er-
*) Dem sehr würdigen Verfasser der Denkschriftmüssen wir einen Vorwurf hier machen, daß er dieStaatsbeamten nicht genannt, welche die gedachteResolution unterzeichnet haben. Die Bekanntmachungihrer Namen hätte um so mehr geschehen sollen, alsSeite 81 die Staatsbeamten Rothe, Hamme-rich, Spies, Prehn, Jenson, welche diePrivilegien-Verfassungs-Urkunde unterzeichnet haben,namentlich angeführt sind.