Band 
1840, Juli-Dezember.
Entstehung
Seite
734
JPEG-Download
 

706

reicht haben sollen. (S. 74.) Die Grundsteuerist mithin in Dänemark viel höher, als inPreußen, wo sie niemals mehr als den fünftenTheil des reinen Ertrages erreichen joll.

Mit dem allgemeinen Weltfrieden schienauch ein besserer Stern für Schleswig und Hol-stein aufzugehen. Am Jahre 1816 wurden diealten Privilegien unterm 17. August vollstän-dig wieder anerkannt und von neuem bestätigt,aber die verdreifachten Steuern dessenungeach-tet weiter erhoben und erecutivisch eingetrie-ben. Der ständische Ausschuß legte jedochmehrmals Protestationen gegen die PhysischeGewalt, die nur die Regierung in Händen hat,ein und sind dadurch schon die Stände voll-ständig im rechtlichen Besitze ihrer Pri-vilegien und Verfassung geblieben. Nachdemalle Mittel und Wege vergebens versucht wor-den waren, wandten sich die holsteinschen Prä-laten und Ritterschaft vor geraumer Zeit anden Bundestag, wurden aber unterm 23. No-vember 1823 und 15. Januar 1824 wiederholtabgewiesen. Die Gründe verdienen eine nä-here Prüfung. Der gewandte Referent Frei-Herr von B l itter sd orf stellte die Behaup-tung auf, daß unter den in anerkannterWirksamkeit bestehenden landstän-dischen Verfassungen nur solche zu ver-stehen seien, welche in einer faktischenAusübung begriffen wären und darüberweder zwischen den Ständen noch dem Fürstenein Streit obwaltete. Allein eine solche An-nahme, so scharfsinnig sie auch sein mag, strei-tet gegen alle Nechtsgrundsätze der VerjährungDie holsteinsche Ritterschaft hat fortwährendgegen die willkürliche Erhebung der Steuernprotestirt und im Jahre 1822 sogar beim deut-schen Bunde Beschwerde geführt. Abgesehenvon der im Jahre 1816 erfolgten Privilegien-Bestätigung sind nicht einmal vom Jahre 1802,wo die neue Grundsteuer eingeführt wurde,dreißig Jahre verflossen, mithin konnte auchdiese Gerechtsame wegen Nichtgebrauch durchVerjährung nicht verloren gehen. Ebenso we-nig hat die Regierung eine untadelhafte Ac-quisitiv-Verjährung nachweisen können.» Wirmüssen daher fortwährend die holsteinsche Rit-terschaft imrechtlichenBesitzdesSteu-erbewilligungsrechtes halten und glau-ben, daß ihnen das ehemalige Reichsge-richt, wenn es noch bestände, die Restitutionder willkürlich erhobenen Summen zusprechenmüßte. Die sächsischen Stände haben dahereinen allgemeinen Wunsch ausgesprochen, wennsie in beiden Kammern auf Errichtung einessolchen deutschen obersten Gerichtshofes, ohnewelchen es nie eine wahre Verwirklichung des

Bundesrechtes geben wird , angetragen haben.Dies erscheint um so dringender, als derselbeReferent in Uebereinstimmung mit der ganzenVersammlung die Ansicht ausgesprochen hat,daß der Bundestag die Pflichten und Befugnisseder frühern Reichsgerichte nicht übernommenhabe und deshalb auch die Bittsteller hart ta-delt, daß sie ihrer Entgegnungsschrift einenicht zu verkennende processualische Form ge-geben haben.

Die dänische Regierung hatte zugleich auchversprochen, daß sie neue landständische Ein-richtungen mit Berücksichtigung der alten undneuen Verhältnisse, in Gemäßheit der Bun-desgesetze, einführen würde. Allein dies isterst nach der Juli-Revolution, wo in Däne-mark eine allgemeine Gährung eintrat, gesche-hen. Das ist eben, was uns von jeher sobetrübt hat, daß man in Deutschland seltenetwas freiwillig und zeitig, ohne die drin-gendste historische Nothwendigkeit, giebt. Diesist eine factische Behauptung, die wir mit meh-reren Thatsachen aus der neuern Geschichtezu beweisen erbötig sind. Ein solches Ver-fahren hat aber den Uebelstand, daß die Für-sten, je länger sie warten, immer mehr be-willigen müssen und die Institutionen keinehinreichende Zeit haben, um tiefe Wurzelnim Volke zu schlagen. Wo soll auch derGemeingeist in der Stunde der Ge-fahrherkommen, wenn er nicht inFriedenszeiten durch ein öffentli-ches Staatsleben sorgsam gepflegtwird?

Die holsteinsche Ritterschaft verdient daherden Dank der ganzen deutschen Nation, daßsie diese Angelegenheit vor das kräftige Formnder Oeffentlichkeit gebracht hat.

Das neu erwachte Pflichtgefühl der jetzi-gen holsteinischen Prälaten und Ritterschaftartet durchaus nicht in einseitigen Egoismusaus, der ihren Vorfahren so verderblich wurde,sondern sie erkennen die Forderungen der neue-ren Zeit nicht nur vollständig an, sie machenauch ihre unverjährten Rechte selbst aus dem,Grunde mit Kraft und Ausdauer geltend, umauf diesem Wege auch die natürlichen Rechteihrer Mitbürger zu realisiren. Wir wünschenihnen herzlich dazu Glück, daß sie diesen jetztnur allein haltbaren Boden gewählt haben.Möchten in Ungarn, Polen und England diegroßen Magnaten stets diesem würdigen Bei-spiele folgen.

Die Competenz des deutschen Bundes zurEntscheidung des vorliegenden Streites zwi-schen Ritterschaft und Regierung ist, unsererMeinung nach, über allen Einwand darge-

than. Um dies darzuthun, bezieht sich zu-nächst der gewandte Verfasser der Denkschriftauf die Protocolle der Bundes-Versammlungselbst, worin dieselbe ( Band II. S. 130) un-term 17. März 1817 wörtlich erklärt hat:„sie —- die Bundes-Versammlung — wirdeingedenk der hohen Bestimmung, zu dersie berufen worden, und der Vorschriftenund Zwecke der Bundesacte, sich durch keineungleiche Beurtheilung eines einzelnen Bun-desgliedes abhalten lassen, innerhalb der ihrvorgeschriebenen Schranken, die sie nie verges-sen hat, noch nie vergessen wird, selbst be-drängter Unterthanen sich anzunehmen, umauch ihnen die Ueberzeugung zu verschaffen,daß Deutschland nur darum mit dem Bluteder Völker vom fremden Joche befreiet undLänder ihren rechtmäßigen Regenten zurück-gegeben worden, damit überall ein rechtli-cher Zustand an die Stelle der Willkür tretenmöge."

In gleicher Art redet auch die provisorischeCompetenz-Ordnung vom 12. Juni 1817 denBeschwerdeführern überall das Wort und et-waige scheinbare Einwendungen werden vonihnen überall siegreich zurückgewiesen.

Beider Oeffentlichkeit, welche dieser An-gelegenheit durch den Druck gegeben worden,bei dem immer größeren Aufschwung, welchendie dänische Regierung entfaltet und bei derimmer ernsteren Wendung, welche die geschicht-lichen Entwickelungen der neuern Zeit nehmen,müssen wir der holsteinschen Ritterschaft drin-gend rathen, diese Angelegenheit von neuemvor den Bundestag zu bringen und wäre esnur, um die, unserer Meinung nach, unhalt-baren Rechtstheorien des Freiherrn von Blit-tersdorf gründlich zu widerlegen. Uebrigenshat die Bundestagsversammlung ausdrücklichanerkannt, daß neue Gründe eine neue Erör-terung zuließen und dadurch ein für alle Ge-richte Nachahmungswerthes Beispiel gegeben,daß sie in keiner Art gesonnen sei, mit Starr-heit auf ihre Präjudicate zu bestehen, son-dern vielmehr niemals der Vernunft und denLehren der Geschichte ihr Ohr standhaft ver-schließen wolle. Fällt die Entscheidung gün-stig für die holsteinsche Ritterschaft aus, so istdie dänische Regierung gezwungen, eine neueReichsverfaffung zu geben, weil nur einer sol-chen das Steuerbewilligungsrecht eingeräullltwerden darf. Auf diese Weise hätte die hol-steinsche Regierung das dauernde Glück ihrerMitbürger begründet und die jetzt im ganzenKönigreich herrschende große Gährung anf im-mer beschwichtigt.