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nach Abzug aller Kosten, zur Verfügungdes Wechselausstellers, oder bleibt, rück-sichtlich des etwa stattfindenden Minder-betrages, dessen Wechselgläubigerin.
II. Leihge schüft.
Die Bank leiht auf Geld, Silber und Pa-pier nach folgenden Grundsätzen:
1) Gegen Deponirung ihrer eigenen Actienoder inländischer Staatspapiere leiht sieSO" heg, an der Börse notirten Tageskur-ses. Erstere müssen auf die Bank über-tragen werden, letztere entweder auf denInhaber lamen, oder ebenfalls auf dieBank umgeschrieben werden.
Der Deponent hat, wie oben unter I.4, gleichzeitig mit seinen Papieren eineunwiderrufliche schriftliche Ermächtigungzu dem, eben daselbst bereits näher ver-zeichneten Verkaufe seiner Papiere zu über-geben. Sinken die Papiere um 5P so hatder Deponent, nach -Aufforderung derBank, 50-nachzuschießen, was ebenfallsin gleichen Papieren zu 90A des an derBörse notirten Curses geschehen kann. Aufgleiche Weise geschehen die Nachschüsse beijedem ferneren Sinken des Curses um 5H.Die höchste Dauer des auf solche Weiseerhaltenen Darlehns ist auf 90 Tage be-stimmt.
Bei von einem Deponenten nicht recht-zeitig vollzogenen Nachschüssen kommen diebereits oben, unter I. 4, bemerkten Prä-judize in gleichmäßige Anwendung.
2 ) Ausgemünztes und ungemünztes Gold undSilber kann die Bank, wenn es ihre Geld-verhältnisse erlauben, ein, den Betrag desinneren Werths nicht übersteigendes Dar-lehn auf 30 Tage gegen ^ geben.
3) Prolongationen abgelaufener Geschäftekönnen nur nach besonderer Uebereinkunftmit der Bank stattfinden.
III. Das Girogeschäft.
Jedem in München ansässigen, bei demHandels - Gremium immatriculirten und bör-senfähigen Geschäftsmanne, sowie jedem da-selbst wohnenden Actionair der Bank, wirdauf Verlangen bei dem Girogeschäft der Ba«kein Folium, worauf ihm seine in der BanA-valuta hinterlegten Gelder gut geschrieben^r-den und auf welche er allein nur anweifenkann, eröffnet. Summen unter 100 Guldenwerden nicht angenommen. Die Gebühren be-tragen für das erste Folium 5 Gulden, fürjedes folgende 2 Gulden 30 Lr., so daß aufeine Zahlung oder Umschreibung etwa 3 Xr.kommen.
Die Bank stellt für eingezahlte Gelder eineBescheinigung aus und zahlt sie gegen kurz ab-gefaßte quittirte Anweisungen oder Empfang-scheine wieder aus, so daß die Einzahlungen,Auszahlungen und Umschreibungen ohne denmindesten Aufenthalt geschehen können.
IV. Das Depositengeschäst.
Die Bank nimmt gemünztes und unge-münztes Gold und Silber, Juwelen, in-undausländische Staats - und Privatobligationen,sowie Documente und andere Sachen vonWerth, gegen bestimmte Gebühren in Aufbe-wahrung und die deponirten Gegenstände sindals Faustpfänder für die, erst bei der Beendi-gung des Geschäfts zu bezahlenden Gebühren,sowie für alle Kosten, die etwa dabei entstehenkönnten, anzusehen.
Die Lebensversicherungs- und Leibrenten-anstalt, sowie die Mobiliarsteuerversicherungs-anstalt, sind Geschäftszweige, die dem Bank-wesen eigentlich fremd sind und nach besonderenGrundsätzen beurtheilt werden müssen, weshalbsie in diese, blos dem eigentlichen Bankwesengewidmete Darstellung nicht aufgenommen wer-den können.
Die Bank kann aufgelöset werden:
1) Nach dem Ablaufe ihres Privilegiums,
. wenn dasselbe nicht erneuert wird, also
rmch 99 Jahren.
Sie kann aber auch vor der Zeit aufgelösetwerden:
2) wenn sie ihren Freiheitsbrief gröblich miß-braucht, durch die Regierung.
3) wenn Z der Actionairs, die Besitzer vonwenigstens A der Bankaktien sein müssen,es verlangen.
Im Austösungsfalle hat die Bank für alle,alsdann noch im Umlaufe befindlichen Notenden baaren Betrag bei den Staatskassen nieder-zulegen, bei welchen die Noten binnen 3 Jah-ren nach geschehenem Aufrufe dazu umgewech-selt werden können. Nach Verlauf dieser Zeitist jede Forderung aus den Banknoten erlo-schen. Der Betrag, der von der deponirtenSumme noch übrig bleibt, wird zu dem Aktiv-vermögen der Bank geschlagen und mit demsel-ben unter die Actionairs vertheilt.
Verwaltung der Bank.
Die 40 größtbetheiligten Actionairs bildeneinen Bankausschuß, der aus den in Mün-chen wohnenden Actionairs 7 Administratorenwählt, welche letztere aus ihrer Mitte einenersten und einen zweiten Director und aus denin München wohnenden sachverständigen Ge-schäftsleuten die ihnen nöthig scheinende An-zahl von Censoren erwählen. Die letzteren ha-
ben darauf zu sehen, daß nur als solid aner-kannte Handelsfirmen zum Discontiren zuge-lassen werden; zu der Entscheidung darübersind jedesmal 3 Censoren erforderlich.
Jeder Administrator muß wenigstens 20,auf seinen Namen in dem Actiengrundbuche derBank eingetragene Actien besitzen, die wäh-rend der Dauer seiner Funktion bei der Bankhinterlegt bleiben. Die Administration bera-thet die Angelegenheiten der Bank, unter demVorsitze des Directors, wöchentlich wenigstenseinmal und zu Fassung eines gültigen Be-schlusses müssen, außerdem Director, wenig-stens noch 3 Mitglieder der Administration zu-gegen sein. Bei eintretender Stimmengleich-heit entscheidet der Director. Die Stellen derAdministratoren und Censoren werden zwar,als Ehrenämter, unentgeltlich verwaltet, aberes bleibt dem Ausschusse unbenommen, ihnennach Befinden eine billige Entschädigung zugewähren. Die Dauer der Administration istauf 3 Jahre berechnet, nach dem ersten Jahretritt ein Mitglied, in den zwei folgenden Jah-ren treten je 3 Mitglieder aus. Der Austrittwird das erstemal durch das Loos, späterhindurch den Eintritt bestimmt; die Ausgetrete-nen sind wieder wählbar.
Alle Urkunden der Bank muffen von einemder Directoren der Bank und von einem Admi-nistrator unterzeichnet sein.
Am zweiten Montage des Januars jedenJahres versammelt sich der Ausschuß regelmä-ßig, um die Rechnungsabschlüsse zu prüfen,über die für nothwendig erachteten Abände-rungen in den Statuten und Reglements zuberathen und den Rechenschaftsbericht der Ad-ministration über die Verhältnisse und den Ge-schäftsgang der Bank zu empfangen.
Bei der, im Januar des gegenwärtigenJahres abgehaltenen, Versammlung stelltensich für das Jahr 1839 folgende Resultateheraus.
1) Die Darlehne gegen hypothekarische Si-cherheit betrugen im Ganzen 5,598,308 Fl.55 Xr.
2) Das Discontgeschäft betrug 11,966,900 Fl.46 Xr., wovon 2,460,931 Fl. 7 Xr. an-gelegt blieben.
3) Das Leihgeschäst betrug 7,172,392 Fl.58 Xr., wovon 1,225,206 Fl. 55 Lr. an-gelegt blieben.
4) Das Girogeschäft betrug 2,623,066 Fl.55 Lr., wovon 140,155 Fl. 45 Lr. ange-legt blieben.
5) Das Geldübernahmgeschäftbetrug4,587,880Fl. 2 Lr., wovon 1,557,239 Fl. 3 Xr. an-gelegt blieben.