724
In der Lebensversicherungs - und Renten-anstalt bestanden am Jahresschlüsse 549 Ver-sicherungsverträge mit 653,100 Gulden, unddas Aktienkapital der Anstalt belief sich auf42,185 Fl. In die Rentenanstalt waren, gegen261 Cassenscheine, 33,725 Fl. eingelegt.
Bei der Mobiliarfeuerversicherungsanstaltblieben am Jahresschlüsse für 48,911,779 Fl.Versicherungen.
Bei der Bankcasse waren, theils baar,theils in Banknoten, 16,584,984 Fl. 58 Xr. ein-gegangen, und 16,223,363 Fl. 34 Xr. aus-gegeben worden.
Die ganzen Erträgnisse der Bank, nachAbzug der Kosten, beliefen sich aus 312,860 Fl.44 Xr. Hiervon waren 210,000 Fl., als 3pro-centige Zinsen für die eingezahlten 7 Mill.Gulden, abzurechnen und als Reinertrag blie-ben noch 102,860 Fl. 44 3er. übrig.
Der 4. Theil davon wurde zu dem bis auf
des Bankfonds statutenmäßig zu bildendenReservefonds genommen, welcher dadurch auf46,680 Fl. 29 Xr. anwuchs. Der Ueberschußwurde zu einer Superdividende verwendet.Noten waren für 1,600,000 Fl. im Umlaufe.
Die Actien der Bank sind gut, und stehengegenwärtig (Mai) 596—600.
Bei der Versammlung kam noch zurSprache und wurde beschlossen:
1) Die Regierung um Bewilligung der Er-laubniß zur Emission von Noten zu 5 undzu 3^ Fl. zu ersuchen;
und
2) um eine Abänderung in Bezug auf dasHypothekenwesen zu bitten, weil die An-ineldmig zu Annuitäten sehr schwach sei.Die Annuität von 5 mag gegen die Grund-rente zu hoch sein.
Gegen den Antrag einiger Mitglieder denDiskont je nach Umstanden zu ermäßigen, oderzu erhöhen, erklärte sich die Administrationlebhaft. Doch ordnete die Regierung an, daßder Diskonto künftig, statt von 3 Monatenzu 3 Monaten, von 6 zu 6 Wochen bestimmtwerden sollte.
Dies sind die Verhältnisse und die Einrich-tungen der bayrischen Hypotheken- und Wechsel-bank: -Ueberblicken wir sie in ihren Beziehun-gen zu der Regierung, zu den Actionairs, undzu dem Publikum, so ergeben sich daraus fol-gende Resultate.
Die Regierung bezieht von dieser, verhält-nißmäßig großartigen, Anstalt zur Zeit direktgar keinen Nutzen, und die Ersparnisse, diesie in dem Münzwesen macht, sind unbedeu-tend, 'da die Zahl der umlaufenden Noten so
unbedeutend ist. Sie sind offenbar, wie diesauch bei der heurigen Versammlug des Aus-schusses anerkannt wurde, zu groß, als daßsie anders, als im großen Verkehre circulirenkönnten, und es wird sich in dieser Hinsicht,wenn die Regierung die erbetene Erlaubnißzur Emission von Noten zu 5 und 3.^ Fl. nichtgeben sollte, auch für die Zukunft schwerlichein günstigeres Resultat herausstellen.
Den Actionairs gewährt sie, wie schonder Stand der Aktien zeigt, guten Nutzen; siewürde aber noch größeren Nutzen gewähren,wenn nicht nur a) die erbetene Erleichterungin Bezug auf hypothekarische Anleihen ge-wahrt, sondern auch d) inBezug auf die etwaszeit- und kostspieligen Formalitäten mancheVeränderung erfolgen wird, und wenn e) anmehreren Orten des Königreichs Filialen er-richtet werden. Gegenwärtig hindert schondie Entfernung vielfach hypothekarische Dar-lehne, und die noch nicht 6 Millionen Guldenbetragende Summe derselben erscheint unbe-deutend, wenn man erwägt, daß sich, nacheiner im Jahre 1833 unternommenen amtlichenErmittelung, die Gesammtsumme der, auf demGrund und Boden haftenden, Hypothekenschul-den im Königreich Bayern auf nicht wenigerals 390 Mill. Gulden belief.
Unter den angegebenen Voraussetzungenwürde auch das Publikum im Allgemeinen grö-ßeren Nutzen davon beziehen können, und dieBank würde nicht blos, wie jetzt, mehr für dengrößeren Handel, sondern auch zur Unterstützungder kleineren Industrie dienen.
Eben so wenig hat das Publikum durch dieErrichtung der Bank in Bezug auf einen besserenWerthinesser gewonnen, und es scheint, daß dabeivon den richtigen Grundsätzen des Bankwesensetwas abgewichen worden ist. Die Bankvalutabestehet in:
j und ^ Kronenthalern zu 2 Fl. 42 Xr.
Conventionsthalern zu 2 Fl. 24 Xr.und in
20 Xr. Stücken zu —Fl. 24Xr.
Nun verlieren aber 20 Xr. gegen Conventions-thaler F « und der Kronenthaler ist gegen denConventionsthaler zu 2 Fl. 24 Xr. nur 2 Fl. 38? Xr.werth wonach sich ein Unterschied von 2^zwischen beiden Münzsorten herausstellt. Es wirdalso, wenn die Verhältnisse es vielleicht nichterlaubt haben, nur eine Münzsorte als Bankgeldanzunehmen, eine etwas veränderte Schätzungdes Conventionsgeldes räthlich sein, wenn nichtmancherlei Reibungen eintreten sollen. Gegenetwaige Gefahren zu starker Notenemissionen schei-nen hinreichende Schutzmittel ergriffen worden zusein. Nur ist vielleicht das Verhältniß der Noten
zum baaren Fonds mit 4: 1 , für unruhige Zei-ten, zu hoch gestellt.
Zwar sollen die übrigen Z derselben mit demDoppelten der von der Bank auf Grund und Bo-den erlangten Hypothek gedeckt werden; aber ichgestehe frei, daß mir die Art und Weise dieserDeckung noch nicht recht hat klar werden wollen.Debes*) meint, von den nach Höhe von A desBankstandes, also bis zu dem Belaufe von vierMillionen Gulden, auszugebenden Noten würdendrei Millionen dadurch gedeckt, daß die Banksechs Millionen Hypothekendarlehne mache, unddaher, da sie nur gegen den doppelten Werthausleihe, eine Sicherheit von 12 Millionen anGrundwerth dafür erhalte, wodurch.die Deckungerfolge. Nun ist allerdings gegründet, daß, wenndie Bank sechs Millionen Gulden auf Grundbesitzausleihet, dies einen Werth von zwölf Millionenan Grundbesitz voraussetzt. Allein einmal istdoch nirgends ausgeschlossen, daß ein Grundbe-sitzer außer dem, nur gegen die erste Hypothekzu erlangenden, Bankcapitale, noch weitere hypo-thekarische Schulden auf die zweite Hypothekmacht. Wäre dies indessen auch nicht der Fall,so beträgt zwar die der Bank für die verliehenensechs Millionen Gulden hypothekarisch eingesetzteSicherheit zwölf Millionen Gulden, indessenstehen diese zwölf Millionen Gulden doch immerfür nicht mehr, als für die darauf geliehenen sechsMillionen Gulden ein, die Bank kann nicht mehrdavon erhalten, und für sie hat der ganze Gü-tercompler keinen größeren Werth, als das Geld,welches sie darauf vorgeschossen hat. Für denFall der Insolvenz der Wechselbank mag dies da-her wohl ausreichen, weil dann die hypothekari-schen Anleihen den Betrag der ganzen vier Mil-lionen Noten decken, und die Gläubiger wartenmüssen, bis die hypothekarischen Darlehn; realisirtsind. Allein für den Fall augenblicklicher Ver-legenheit bei einem Andränge zur Bank, um dieNoten einlösen zu lassen, ist jene Deckung ganzunnütz, weil mit derselben eben keine Noten ein-gelöset werden können. Daher steht für diesenFall wohl immerhin das Bedenken fest, ob nichtdas Verhältniß zwischen 4 :1, in unruhigen Zei-ten, zu hoch sei, und daher gefährlich werdenkönne.
Weiter scheint die Erlaubniß Vorschüsse aufBaiHgctien machen zu dürfen nicht ganz mit denGrMpsätzen des Bankwesens übereinzustimmen,w^die Sache, 'genau besehen, wenig anders ist,als wenn das Aktienkapital theilweise nur mit10 K eingezahlt worden sei, wenn gegen Deponi-rung derselben Aktie 90 A des eingezahlten Be-
*) In seiner lesenswerthen ausführlichen Schrift:Die bayrische Hypotheken- und Wechselbank. Würzb.1836 S. 90 und 91.