Band 
1840, Juli-Dezember.
Entstehung
Seite
488
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Staat die Religion schützen werde, sie aber zugleichauffordern als die Vorsteher der tessinischen Geistlich-keit , dieser das Politisiren auf den Kanzeln zu ver-bieten. Endlich überweist der Große Rath vermittelsdes Staatsrathes die Anstifter der verübten Verfas-sungsverletzungen: 7 Mitglieder des alten Staats-und 5 Mitglieder des alten Großen Rathes an dieverfassungsmäßigen Gerichte, indem er wenigstens dieKosten der Wiederherstellung des verfassungsmäßigenZustandes den Urhebern der Staatsverbrechen, jeden-falls erst Recht bevor Gnade gegen die Strafbarenwill aufgestellt wissen. Da sich fast alle 12 angeklag-ten Reactionaire landesflüchtig gemacht haben, so wirdüber ihre Güter bis zur Aburtheilung, jedoch denRechten Dritter unbeschadet, Beschlag verhängt, aberbeförderliche Beurtheilung empfohlen. Im klebrigensind alle Bürger und Beamten amnestirt. Die künf-tige Wirksamkeit der Regierung hat Franseini amdeutlichsten und umfassendsten in folgenden Wortenausgesprochen, die ich einer Rede desselben an denGroßen Rath entnehme: ,, Indem wir nun die schwe-ren Verpflichtungen übernehmen, glauben wir unsverpflichtet, Ihnen zu versprechen, daß wir mit sol-chem Fleiße die Vollziehung der beschwornen Ge-setze besorgen werden, daß man sagen müsse, von derKantonalregicrung gelte nur Ein Gewicht, nurEin Maß für alle Bürge r. Wir werden unsbefleißen, eine gewissenhafte Verwaltung der Finan-zen zuführen, überzeugt, daß je leichter man zuunnöthigen Auslagen greift, auf der andern Seitedie Mittel um so mehr fehlen, den wahren Bedürf-nissen des Kantons wirksam zu entsprechen. Wir wer-den für die B e o b a chtu n g der Gesetze sorgen, diefür die Wohlfahrt des Landbaues, des Gewerb -fleißes und des Handels bereits bestehen, undGesetze ins Leben fördern, die noch mangeln mögen,damit der Kanton in dem Wohlstände zunehme undfortschreite. — Wir werden nicht ermüden, den Un-terricht desVolkes immer mehr zu fördern, wel-ches der Unterstützung so würdig ist, um mit den ge-bildetsten Ländern wetteifern zu können. Wir wer-den uns auch bemühen, daß das Volk immer mehrsein Vaterland, die Schweiz, liebe, und daß dieSchweiz immer mehr das tessinische Volk liebe....Wir werden zeigen, daß wir die Religion undihre Diener wahrhaft verehren, und daß wir, so vielan uns liegt, wollen, daß sie von Andern geehrtwerde, und somit die verkehrten Gerüchte und Ver-dächtigungen, welche in der Vergangenheit und vor-züglich in der jüngsten Zeit in Umlauf gesetzt wordensind, als sei die Religion und die Geistlichkeit in Ge-fahr, Lügen strafen. Das Gleiche werden wir auchin Bezug auf die politischen und friedlichen Verhält-nisse mit den N achbarmachte n thun und zu er-kennen geben, daß, wahrend wir mit Entschiedenheitdie Rechte unserer Souvcrainetät ausüben, wir auchdie Rechte und die Politik jener Machte zu achtenwissen. Um Alles mit einem Worte zu sagen, soversprechen und erklären wir, daß, wie unser frühe-res Leben die Treue für die Gesetze und die Liebe fürdas Volk beweiset, unser künftiges Betragen die un-wandelbare Treue für die gleichen Grundsätze bewei-sen werde." —> Schon in der nächsten Sitzung desGroßen Rathes, den 9. Januar 1840, bewährt derStaatsrath den Ernst und die Wahrheit der öffent-lichen Versprechen. Er macht sich selbst in einemGesetzesentwurf über Verrath, Erpressungund Amtsmiß brauch verantwortlich; er beantragtdie Abschaffung der Verpachtung des Salzregals, der

Zölle und Sustgebühren, was alles der Große Rathgenehmigt. Er erstattet Bericht über seine Bemü-hungen, sich die Anerkennung Sardiniens und Oester-reichs zu verschaffen, welche auch endlich durch vor-gängige Anerkennung und Einwirkung des eidgenössi-schen Vorortes, wahrlich zum Besten der von jenenReichen im Verkehre beeinträchtigten Nachbarn, er-folgt. Zur Aufmunterung des innern Verkehrs werdenauf das bevorstehende Jahrzehend vorläufig 100,000Lv. für Straßenbauten ausgesetzt. Die Handelskam-mer wird einberufen und eine Finanzcommission auf-gestellt.

Indessen erholte sich die Reaction von ihrem erstenSchrecken und suchte unruhige Auftritte zu erregen.Daher wurde der Staatsrath schließlich vom GroßenRathe zu außerordentlichen militairischen Maßregelninnerhalb den Schranken der Verfassung und zur Ver-mehrung der Kantonalwache bis auf 200 ermächtiget.Allein die Aufreizungen der Reactionaire fanden keinenAnklang. Ihre Thätigkeit erstreckte sich nur auf einGastmahl in Mailand, auf die gemeine Rache derErmordung zweier Patrioten, Del Maestrosund Michael Chiesas (letztere soll von einem Theil-nehmer des politischen Gelages in Mailand verübtworden sein) und auf eine Zusammenrottung Ver-schworn^ in Menusio. Die Regierung that dagegendurch Verfügungen und Verordnungen die angemesse-nen Schritte und ließ Menusio eine Zeit lang nrili-tairisch besetzen. Während diesen Vorgängen, welchenur dazu dienten, das Ansehen und die Kraft der Re-gierung zu verstärken, wurden die 5 angeklagtenMitglieder des alten Großen Rathes vom Untergerichtin Loearno freigesprochen, weil einem Gesetz zufolgedie Mitglieder des Großen Rathes für ihre Ansich-ten nicht verantwortlich seien. Das Obergerichterkannte jedoch auf Cassation dieses Spruches, ver-muthlich weil es der Ansicht war, so wenig Mei-nungsfreiheit mit Jnjurienfrechheit, eben so wenigdürfe Unverantwortlichkeit theoretischer Ansichten mitder Verantwortlichkeit des Eides und offenbarer Ver-letzung grundgesetzlicher imperatorischer Bestimmungenverwechselt werden. Bei der Eröffnung des GroßenRathes den 4. Mai d. I. zeigte der Präsident dem-selben an, daß die Ruhe im ganzen Kanton herge-stellt sei und alle öffentlichen Verhältnisse ihren ord-nungsmäßigen Gang annehmen. Der Große Rath,der die Gerichte zu überwachen hat, empfahl demStaatsrathe, das Untergericht zu Loearno nicht ausdem Auge zu lassen und drang auf eine schleunigerechtliche Beurtheilung der erwähnten Hochverräther.

So hat denn die Meuchele!, welche in frommer,hierarchischer Amtstracht in das gläubige und gut-müthige Herz eines freien Volkes, in seine Säle derGesetzgebung, des Rechtes und des Fortschrittes An-geschlichen war, das verdiente Schicksal getroffen.Das italienische Volk der Schweiz hat sich in seineralten wackern Rüstigkeit und — was mehr ist —edel, der Republik würdig bewährt. Durch die Auf-lösung der Reaction im Tesfin ist dieser der Muthauf geraume Zeit in mehr als einem Kantone gebro-chen , ist der Glaube an die moralische und physischeKraft des Volkes, das Vertrauen auf die freien Ver-fassungen um die Stufe eines Ereignisses höher ge-stellt. Durch die Vorgänge im Tesfin ist nicht nurdieser Kanton den fördernden Ideen, denen er derGeschichte, politischen Verbindung und Verfassungnach angehört, wiedergegeben, sondern auch die nachvolksthümlicher Organisation und Cultur ringendeSchweiz hat dadurch ihren italienischen Anhaltspunkt >

zurückerhalten. Tesfin hat sich bereits, wie Wallis,der freisinnigen, bürgerliche Rechtsgleichheit, Volks-bildung und Humanität anstrebenden Richtung ange-schlossen, und wird derselben durch diesen Beitritt imRathe der Eidgenossen den gerechten, billigen undwürdigen Sieg verschaffen. Possierlich war die Ver-legenheit, in welche die schweizerischen Aristokratengcriethen, als sie die Tesfincr den an der Verfassungsich vergreisenden Machthabern auf die Finger klopfensahen. Bei dieser Zurechtweisung der pfäffischentessiner Aristokraten nach dem Sturze der ebenfallsverfassungsbrüchigen zürcher Liberalen fanden sich diesiegreichen zürcher Aristokraten in der Anerkennungund Huldigung des Volkes nicht minder getauscht,als die zürcher Liberalen in Verleugnung und imHöhne desselben beschämt. So bestraft die Geschichtedie Selbstsucht, die Heuchelei und die Grundsatzlosig-keit. Bei allen: Wechsel der Parteiansichten in derSchweiz bleibt das Volk souverän: und zeigt dies, woes muthwillig oder übermüthig herausgefordert wird.Nach dieser Darstellung bedarf die Angabe der publi-cistischen Uebersicht im neuesten Heft des Freihafens,als sei in Tesfin von Seite des Volkes eine Verfas-sungsänderung vorgegangen, einer Berichtigung. InTesfin ebenso wenig als in Zürich hat das Volk dieVerfassung geändert, sondern diejenigen Behörden,welche dieselbe willkürlich veränderten oder zu hand-haben unterließen, aus dem Rathhause gewiesen.Seit 1829 hat das Volk der Schweiz noch keine ein-zige Verfassungsänderung zum Nachtheile freisinnigerPrincipien zugelassen, was immer für eine Parteieinen Versuch der Art unternehmen mochte. Dahierüber so häufig unklare Vorstellungen und Miß-verständnisse herrschen, da das schweizerische Volknicht selten von gehässigen Parteigängern verleumdetwird, so rufe ich neuerdings ein schon vor Auflösungder tessiner Reaction über dasselbe gegebenes, vondiesem Ereignisse bestätigtes Urtheil an, welches derFreihafen I. Heft dieses Jahrganges (S. 195 und196: Das Volksprincip in Wallis, I.) unparteiischund freisinnig mitgetheilt hat.

Lachen am Zürichsee, im Juni 1840.

Joh. Wilh. von Reichenburg.

Grnstes Schweigen.

O Geliebte! weine nicht,

Wenn ernst ich plötzlich schweige,

O Geliebte! glaube nicht,

Daß Schmerz in mir aufsteige.

Ich träume dann, mein liebes Kind!Im dunklen Tannenwalds,

Er rauscht ein ernstes Lied im Wind:Austraum' ich dann nicht balde!

Und schlag' ich selig auf den Blick,Seh' ich dich niederschauen,

Seh' überm stillen WaldesglückDen klaren Himmel blauen!

Glaubst du es nun, geliebtes Kind!Wenn ernst ich öfters schweige,

Daß ferne alle Schmerzen sind,

Daß ich vor Wonne schweige?

Theodor Opitz.