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Die Häupter im dreißigjährigen Krieg.
siegreichen Herzog und das Heer in die bezwungene Stadt. Mastließ den Rädelsführern des Aufstandcs Zeit, sich zu flüchten, aberdie übrigen wurden vor Gericht gestellt und siebenundzwanzig, theilsdem Herrn-, Ritter- oder Bürgerstande Angehörige, enthauptet. Dieprotestantischen Prediger zu Prag, welche den Aufstand angefacht,wurden vertrieben, die Jesuiten wieder eingeführt; allmählig auch inden andern Städten und auf dem stachen Lande dasselbe Verfahrenbeobachtet. Der Majcstätsbricf ward beseitigt, böhmische Herrn undRitter verloren einen Theil ihrer Güter, das Reich wurde katholisch;die Frage, ob es ein Wahl- oder Erbrecht sei, dadurch gelöst, daßKaiser Ferdinand seinen gleichnamigen Sohn zum Nachfolger ernannte.Die Lausitz wurde (1622) dem Kurfürsten von Sachsen abgetreten;Mähren wie Schlesien schon 1620 unterworfen, der deutsche Zweigdes Hauses Habsburg somit in den Besitz der westlichen Erblandcwieder eingesetzt, die Revolution, wenn auch nicht vollständig be-zwungen, doch mit Gewalt zu Boden geworfen.
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Dir Kuxter ün dWchAnM Kmg.
So groß die Anzahl der Feldherrn und Staatsmänner ist, welchein dem langen Kriege mitgewirkt und sich einen Namen gemacht haben,so sind es gleichwohl nur vier Männer, durch deren Willen undCharakter die Begebenheiten bestimmt wurden, und welche auf denGang derselben und auf den Geist ihres Zeitalters mächtig undselbstständig gewirkt haben. Ferdinand II., Wallcnstein, GustavAdolf und Richelieu; vier Männer von dem verschiedensten Geistund Glauben gaben jeder dem Kriege auch einen andern Zweck undeine andere Richtung. Alle andere Helden des dreißigjährigen Kriegeswaren entweder nur Werkzeuge und Gehülfen der Genannten odersolche, die gegen das Ende des Krieges die Erfolge desselben be-nützten. Von Kaiser Ferdinand darf nur der falsche Schein hin-weggeräumt werden, so zeigt sich die einfache Scelcnstärke diesesCharakters von selbst in ihrem wahren Licht. Es hat Ferdinand II.den österreichischen Staat nnläugbar errettet, für seine Glaubens-genossen, da sie ohne seine Standhaftigkeit gewiß unterlegen wären,wenigstens das erkämpft, was sich unter solchen Umständen erkämpfenließ, Gleichheit der Rechte, Erhaltung eines gesetzlichen Besitzstandes.Daß Pflichtgefühl und feste Ueberzeugung allein ihn mit Heldenmuthbeseelte, der ihn nie verließ während des schweren Kampfes, zu welchem