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I. Zeitalter der Kirchentrennung.
hänge von der Machtfülle ihres Anführers ab, unter dem sie gesiegt.Sie genossen in der weitesten Ausdehnung jene Religionsfreiheit, dieihnen über alles werth war, und fanden darum weniger an derwillkührlichen Gewalt auszusetzen, die er sich hie und da in andernDingen anmaßte. In seilten öffentlichen Reden erinnerte er sie be-ständig, daß zwar die Religion nicht die ursprüngliche Veranlassungzu dem jüngsten Bürgerkriege gewesen, Gott selbst aber diesen Aus-gang herbeigeführt habe, — daß im Schlachtgetümmel und unterallen Gefahren des Krieges Gewissensfreiheit als die Krone desSiegers vor ihren Augen gestrahlt; — daß sie nun dieses Gutesunter seiner Regierung in vollem Maße theilhaftig wären, währendsie es früher, bevor sie nicht die Gewalt in seine Hand gegeben, niehätten verlangen können. Daß ihm das Verdienst, welches er in sostolzer Weise ansprach, wirklich gebühre, gestanden die meisten derSchwärmer zu; Cromwcll hatte darin den Zauberspruch gefunden,wodurch er sie blind für seine Ehrsucht und seinem Willen gehorsammachte, — die Maschine, womit er das Gebäude seiner Größe auf-richtete und dann sicherte.
In Bezug auf bürgerliche Freiheit konnte der Protcctor keinenso kühnen Ton anstimmen. Es ist wahr, er erkannte ihre Wichtig-keit; sie stand in seinen Augen nur der religiösen nach; war aberdieß letzte der Fall, so mußte im Zusammentreffen die erstere weichen.Er behauptete, unter seiner Verwaltung sei für die Rechte der Staats-bürger, soweit es nur die allgemeine Sicherheit zulasse, auf jedeWeise gesorgt, er habe das Kanzleigericht reformirt, die Mißbräuchein dem gesetzlichen Verfahren abgeschafft, gelehrte und redliche Richterangestellt, und dafür gesorgt, daß in allen gewöhnlichen Vorkommcn-heiten unparteiische Rechtspflege stattgefunden. Das Alles war inder That so; aber nicht weniger gegründet war, daß auf seinen Be-fehl Leute ohne gesetzliche Ursachen verhaftet und gefangen gehaltenwurden, daß in Zusammensetzung der Jury's der Einfluß der Be-hörden sich kund gab; daß Angeklagte, die vor Gericht losgesprochenworden, dennoch eingesperrt blieben, und sich vergebens aus das Ur-theil beriefen; daß Taxen erhoben wurden, die das Parlament nichtbewilligt hatte, daß ein durchaus verfassungswidriges Tribunal —der hohe Gerichtshof — niedergesetzt, und die General-Majore mitder willkührlichsten, drückendsten Gewalt bekleidet worden. Gegen dieAnschuldigung, diese despotischen Handlungen begangen zu haben,suchte sich Eromwell zu vertheidigen; seine Schutzrede gründet er,wie alle Despoten thun, auf „Staatsursachen," — die Nothwendig-