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III. Zeitalter Friedrich's des Großen.
innigen folgte eine Verbannungsdekret wider die Jesuiten, was damalsim katholischen Europa die Tagesordnung war.
Endlich wandten sich alle bourbonischen Höfe und Portugal anden Papst Clemens XIV. mit der Zumuthung, den Orden derJesuiten aufzuheben. Der Papst bat, man möge ihm wenigstensZeit zur Untersuchung gestatten. Als sie aber die Aufhebung desOrdens als Bedingung für die Erneuerung freundlicher Beziehungenzum römischen Stuhle setzten: da willfahrte Clemens endlich durchdas Brcve Donrinim ae reclemxloi' (21. Juli 1773) und verkündete,daß er nach dem Beispiele vieler seiner Vorgänger aus päpstlicherMachtvollkommenheit den Orden aufhebe, weil er ungeachtet vielfacherAbmahnungen seiner Bestimmung nicht mehr entspräche, sondern durchEinmischung in fremde Händel, Erweckung von Eifersucht und Zwie-tracht, Aufstellung vager Doctrincn und gefährlicher Grundsätze vonAnfang an unzählige Klagen gegen sich provocirt habe, und um denFrieden und das freundliche Verhältniß mit den bourbonischen Höfenwiederherzustellen. Der Orden erlag den Ränken und ward aufge-hoben, unüberwiesen und ungehört! Und immer wird es auffallendbleiben, daß man einen Orden, dem man die unerhörtesten Verbrechenzur Last legte, nicht vor ein öffentliches Gericht zog, sondern gewalt-sam unterdrückte, und daß mau bei dem Lärmen über die schlechteMoral der Jesuiten ihnen niemals persönliche Jmmoralität nach-weisen konnte. Vielleicht wäre der Gewaltstreich nicht erfolgt, wennman den Höfen rechtzeitig einige Modifikationen des Ordens zuge-standen hätte. Aber in jenem Augenblick glaubte der Jesuiten-GcneralRicci noch an die Nnzcrstörbarkcit seines Ordens, und soll seinemGönner Clemens XIII. gesagt haben: sink uk sunt, uuk non mnt').Stach der Bekanntmachung des Brcve's wurde die Aufhebung desOrdens in Rom durch militärische Gewalt gesichert, der GeneralLvrenz Ricci und einige Assistenten auf die Engelsburg gebracht.Noch im Angesicht des Todes gab Ricci, als genau unterrichteterVorsteher, seinem Orden das Zeugniß, daß die Gesellschaft keine Ver-anlassung zu ihrer Aufhebung gegeben habe, und daß er die Ge-fangenschaft und Härte, mit der man ihn behandelt, nicht verdientzu haben glaube. Das Aufhebungsbreve erregte in den Ländern,wo die Jesuiten unangefochten wohlthätig wirkten, besonders noch
t> Der Ordensstifter hatte aber den Grundsatz ausgesprochen: „Die Gesell-schaft müsse sich der Zeit anpassen und ihr dienen, nicht aber umgekehrt die Zeitsia> anpassen" Genclli.