Band 
Dritter Theil: Die neuere Geschichte.
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Stein und Scharnhorst.

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Scharnhorst. Der Freiherr von Stein aus Nassau an der Lahn,war in altväterlicher Weise christlich erzogen, in den alten und neuenSprachen, in den Staatswisscnschaftcn und zunächst specieller in derBergbaukunde durch Hauslehrer und auf der Universität Göttingenwohl unterrichtet, nach Sitte des reicheren Adels in Deutschland amKaiserhofe und durch längeren Aufenthalt in Wetzlar gebildet, dannbald in Preußischen Diensten emporgestiegen. Im Jahre 1780 warer zu Wetter in der Grafschaft Mark Bergrath geworden — imJahre 1804 ward er nach v. Strucusee's Tode Minister der Finanzen,des Handels und der Gewerbe. Als im Frühjahre 1807 Finanzennicht mehr zu verwalten waren, der König ganz auf die äußersteGränze des Reiches hingedrängt war, wollte von Stein nicht mehrals Minister zur Last fallen, er nahm seinen Abschied. Kaum aberwar der Friede geschlossen, als ihn im Herbste 1807 der Königwieder berief, und zwar kam nun, da der König einen großen Theilder höheren Staatsdiener entließ, im Wesentlichen die ganze Leitungder Administration und administrativen Gesetzgebung au ihn. Herrvon Stein begriff vollkommen die Lage des Staates; auf einen kleinenTerritorialumfang beschränkt, konnte man eine neue, vor Verachtungschützende, Macht nur gewinnen durch Steigerung und Verdoppelungder inneren Kräfte; hiezu war es nothwendig, Gesinnung und Thä-tigkeit zu wecken, und solche Einrichtungen, die in weitschichtigeren,von Natur reicheren Verhältnissen am Orte sein können, aber ener-gische Entwickelung hemmen, zu beseitigen. Man hatte ein durchden Krieg verödetes, ausgesogenes Land zurückbekommen; vor allenDingen galt es dem Lande seinen Anbau wiederznschaffen, den Standder Landbauern zu heben; man hatte ein verarmtes, in seinen ver-schiedenen Ständen zum Theil einander mißtrauendes oder auf einandererbittertes Volk zurückbekommen; vor allen Dingen galt es, den Ein-zelnen von Hindernissen bei seinen! Gewerbe zu befreien, leere Seitenam Unterschiede der Stände zu beseitigen;— von diesem Standpunkteaus betrachtet, erscheint die damalige administrative Gesetzgebung, wiesie theils noch unter von Stein's unmittelbarer Leitung zu Standekam, theils von ihm noch vorbereitet nach seiner Entfernung vervoll-ständigt ward, als höchst zweckmäßig, ja! einzig richtig, ohne darumein Ideal für alle Zeiten zu sein; die Leibeigenschaft und andereDienstbarkeiten wurden aufgehoben; jeder Bürgerliche erhielt die Er-laubniß, Rittergüter zu kaufen; jeder Edelmann die Möglichkeit,unbeschadet seines Adels, bürgerliche Gewerbe zu treiben; die Ver-schränkung gutsherrlicher und bäuerlicher Verhältnisse ward möglichst