Band 
Erster Theil.
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VIl

Menschwerdung dem Auge des Sterblichen darstellt; undwenn er es mit Bewußtsein oder wenigstens nicht, wiedie Rechtssprache sich ausdrückt, in »unüberwindlicher«Unwissenheit thut, wird dasselbe Gericht über ihn ergehen,welches demjenigen angedroht ist, der nur einen Buch-staben im göttlichen Gesetze verändert. Darum ergibt sichfür den Geschichtschreiber aus dem ersten Gesetze, an daser bei Strafe des ewigen Todes gebunden ist, dem Ge-setze der Wahrheit, sogleich ein zweites, das Gesetz derGründlichkeit. Die Wahrheit läßt sich nur auf demGrunde finden; auf den muß er zurückgehen, in den in-nersten Kern seines Gegenstandes muß er eindringen,und aus den Quellen, und zwar aus der Tiefe der-selben muß er schöpfen. Aber nicht nur das: der Grundaller Gründe, der ewige Urgrund, ist Gott. Von Gottmuß der Geschichtschreiber bei Allem ausgehen, auf Gottmuß er Alles zurückführen, denn ohne Gott ist dieSchöpfung in der Zeit, die Geschichte, wie die Schöpfungim Raume, die Natur, ein todter Leichnam. Ebenso istauch die Wissenschaft der Geschichte, wie die Naturlehre,wenn sie nicht vom Geiste Gottes durchweht ist, eineSchaale ohne Kern, ein Körper ohne Seele, ein Leibohne Leben. In der Gottheit und damit in der Unend-lichkeit, in der Ewigkeit beschlossen, zielt die Geschichtenach allen Seiten aus ihren Umkreis; dasselbe thut auchder Geschichtschreiber, der seine Aufgabe erkennt, er zieltnach allen Seiten auf den Umkreis, in welchem sein Ge-genstand beschlossen ist, oder vielmehr er bezieht sich, dader Umkreis dieses Gegenstandes, weil das Gebiet der