Band 
Erster Theil.
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vereinigen sich also zu einer Wehr bürg schüft < ver-dorre). So wird denn von beiden Seiten das ganze Kön-nen und Vermögen der Sippen, die gesammte Kraft derVerwandten, die darum eben Magschast heißt, aufgeboten,und so stehen die beiden Sippen, die beiden Völker, inihrer ganzen Macht kampfgerüstet einander gegenüber; dieEinen zum Krieg, die Andern zur Wehre. Darumhandelt es sich: es will die Sippe des Beleidigers den-selben Schaden von sich abwenden, den ihr Genosse derandern Sippe zugefügt hat; diese aber will vollständigeVergeltung, vollkommene Wiederherstellung der gebrochenenGleichheit. Ist nun etwa diese Sippe edeln Geschlechts,die feindliche hingegen nicht, so genügt es auch nicht, daß,wenn jener ein Genosse getödtet worden ist, nun auch nurein Mitglied der feindlichen Sippe erschlagen werde. Dasadelige Blut trägt eine bessere Seele,> einen höhern Werthrn sich, und wenn bei einzelnen Stämmen der Werth einesEdeln dreimal oder sechsmal höher geachtet wird, als dereines Freien, so ist dann erst vollständig die Rache geübt,wenn drei oder sechs Genossen der Sippe des Beleidigersgetödtet sind. Ganz entsprechend gestalten sich nun natür-lich die Verhältnisse zwischen mehreren weiter ausgebreitetenSippen oder Gemeinden; auch von diesen sind einzelnedurch die Bande der Verwandtschaft und der dadurch be-gründeten gemeinschaftlichen Wehrhaftigkeit näher mit ein-ander verbunden, und somit kommt die Sippenbürgschafthier in dem Western Kreise der Gemeindebürgschaft vor,ja in weiterer Ausdehnung wird sie Gesammtbürgschastaller Sippen eines Stammes. Denn so wie die Sippe,so sieht auch ein ganzer Stamm zum Kriege oder zurWebre (vorra, Zuerra, Zuerre) auf, wenn ein anderer ihnverletzt, oder wegen einer Verletzung ihn angreift. Dann