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abwehren können. So ergriff ihn dann die Hand des Sie-gers, sie fahete, faßte ihn an, fing ihn, und so warder ein Gefaheter, Gefangener. Er stand darnachdem eingefangenen Thiere, ja überhaupt der fahrendenHabe gleich, die eben der, welcher sie hatte, führenkonnte, wohin er wollte. Aus dem Blute des Gefangenennun war zwar die Seele nicht gewichen, allein ihre höchsteKraft hatte sie eingebüßt, es war die Wehrhastigkeit dahin.Zerbrochen war also die Freiheit, der Frieden dieser Seele,zerbrochen ihre Ehre, zerbrochen ihr Bündniß mit derGottheit. Somit war das Blut des Gefangenen derWohnsitz einer aus dem Frieden mit der Gottheit hinaus-gestoßenen, tief herabgewürdigten Seele, und alle Zweige,die aus einem solchen Baume emporwuchsen, erhielten ihrenLebenssaft nur aus schlechtem Blute und mit dem schlech-ten Blute eine niedere Seele. Unfrei waren also die Kin-der, die ein Unfreier zeugte oder eine Unfreie gebar. Aberschon deßhalb konnte ein solches Kind nicht frei sein undkeinen Theil am Frieden haben, weil mit seiner Mutteroder seinem Vater sich nie ein Freier oder eine Freiein einem rechtmäßigen, d. h. ehelichen Verhältnisse befin-den konnte; ein solches Kind war daher die Frucht einerunrechtmäßigen, unehelichen Verbindung, und mußte deß-halb fried- und freiheitslos, unfrei sein.« *
8 68. Entwicklung der Unfreiheit zur Freiheit.
Der Verlust der Wehrhastigkeit hatte den Verlust derFreiheit mit sich gebracht; das Recht aber spricht: «mitder Ursache verschwindet auch die Wirkung«. Folglich wenndie Wehrhastigkeit wieder hergestellt wurde, hörte die
* Phillips a. a. O. S. 103. ff.