Todtschlag und Mord, auch wenn er an einem Freienverübt wurde, mit einer bestimmten Geldbuße, mit derenBezahlung sich die Sippe des Getödteten zufrieden gebenmußte. Körperliche Züchtigung und Todesstafe wurde nurüber Unfreie verhängt. Doch mußte auch der Heerführereine verlorene Schlacht nach dem Ausspruche des Gesetzesmrt dem Tode büßen. Im Kriege herrschte überhaupt diestrengste Mannszucht. Wie wir von Tacitus erfahren haben,wurden Verräther und Ueberläuser aufgehängt und Aus-reißer lebendig begraben. Wer die auferlegte Buße nichtbezahlen konnte, mußte, wenn er sich der Rache entziehenwollte, in's Ausland (aol-tanä) oder Elend wandern.
Das Gericht war in der Regel nicht dem Gemeinde-vorstand oder Häuptlinge allein übergeben. Andere hervor-ragende Sippenhäupter wurden ihm zur Handhabung derRechtspflege an die Seite gestellt. Man nannte sie Schöf-fen, weil sie ihren äom oder Spruch aus dem Sachver-halr und aus dem Gesetze schöpfen sollten. Der Häupt-ling war übrigens natürlich selbst Schöffe und zwar dererste und oberste. Um zwischen den streitenden Parteienentscheiden und im Falle einer Schuld die Sühne bestim-men zu können, hatten die Schöffen die doppelte Aufgabe,erstens den wahren Sachverhalt zu ermitteln und an s volleLicht der Wahrheit zu stellen, zweitens die Aussprücheund Bestimmungen des Gesetzes auf den gegebenen Fallherauszufinden und anzuwenden.
Zur Ermittlung, gleichsam zur Erzeugung derWahrheit gab es drei Mittel, von denen man Gebrauchmachte: die Zeugschaft, den Eid und das Gottes-urtheil oder Ordal. Das Gottesurtheil (oräaol) warein Zurückgang, eine Berufung auf den Urquell allerWahrheit, aus Gott, Herausforderung eines Zeichens oder