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der Stamm zum Volke; eben so umgekehrt verzweigte sichdas Volk in Stämme, die Stämme in Gaue, die Gauein Gemeinden, die Gemeinden in Sippen, die Sippen inSipplinge, Sprößlinge, Kinder und zwar Alles auf demWege der Vereinigung mit der Gottheit im Opfermahle,dem Wege der Vermählung, Verbündung, Verehelichungund der sich daran knüpfenden Zeugung. Aber jede diesereinzelnen Erweiterungen und Verzweigungen, das Volk,der Stamm, die Gaubewohnerschaft, die Gemeinde, dieSippe bildet für sich ein Volk, d. h. einen Verwandten-verein, eine Verwandtschaft (evxrmtio, wie sich Tacitus aus-drückt)*; und jede ihrer Versammlungen kann als Volks-tag bezeichnet werden. Indessen liegt eben darin, in diesemdurch Alles hindurchgreisenden verwandtschaftlichen Verhält-nisse, der Anspruch auf Betheiligung aller Glieder desVolkes an der Berathung und Besorgung der Alle be-treffenden Angelegenheiten. Darum konnte selbst der Allein-herrscher im Hauswesen, der Wirth, Handlungen vonweiter greifender Bedeutung, wie z. B. die Aufnahme einesursprünglich nicht zur Sippe Gehörigen in die Sippe, undAehnliches nicht ohne Zustimmung der Betheiligten, d. h.der Familie, des Volkes vornehmen. Die Theilnahme desVolkes an der Regierung war unmittelbar in der Naturder Sache begründet. Volksherrschaft und Königthum warendeßhalb bei den alten Germanenvölkern in Eins verschmol-zen. Mit der Zeit aber wurde diese gemischte Regierungs-sorm, besonders mittelst des Gefolgschaftswesens, durch dasHeerkönigthum verdrängt, worin Bolksadel und Volksherr-schaft untergingen und der Waffenadel und dessen Herrschaft
Ich erinnere nur an den Ausdruck der Jägersprache: „ein NvikRebbübner".