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Hieher gehören namentlich »solche deutsche Ansiedlungen,die dadurch zu Stande kommen, daß Deutsche rm römischenKriegsdienste auf römischem Grund und Boden Sitze er-werben und zwar in Folge direkter Ansiedlungen durch dieImperatoren und römischen Feldherren, wie im Zehntlandeund bei den an die Maasmünde geführten Sygambrern,oder so daß der Führer eines aus Deutschen bestehendenTheiles des römischen Heeres eine Provinz als Stand-quartier für seinen Heertheil, und die Leitung der Ver-waltung dieser Provinz sich anmaßt oder überwiesen be-kommt, um aus den Einkünften derselben seine Leute zuerhalten, aus welchem Heerkönigthum unter römischer Ho-heit sich dann beim gänzlichen Verfall des Reiches eineigenes Königthum und aus der soldatischen Bevölkerungder Ritterstand desselben bildet. (Beispiel die WestgothenH'. *Damit stehen wir schon auf dem Gebiete der von Fremden,namentlich den Römern ausgegangenen deutschen Ansied-lungen. Fassen wir nun auch diese ins Auge.
H 76. Ansiedlung von Deutschen durch Fremde, namentlichdurch die Römer.
Schon oben in unserm ersten Abschnitte, wo von demrömischen Vor- oder Zehntland die Rede war, haben wirgesehen, wie »die Römer an den Grenzen gegen Deutschlanddie sogenannten Zehntselder (sAri äooumstes) einrichteten,«ine Art Soldatenlehen, deren Inhaber vom linken Rhem-user herübergekommene Deutsche waren. Diese Landschaftengehörten zu den jüngsten Eroberungen der Römer, und mihnen blieb ein Theil vom Grund und Boden, aber demrömischen Abgabesystem unterworfen, in den Händen der
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